760-014_Zulassung und Durchführung des Kolloquiums (OFIS-K)

Version 120.6 von Thorsten Koppenhagen am 2024/05/30 13:37
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Aktueller Hinweis

Seit dem 01.09.2023 steht eine neues Protokoll-Formular PA15 zum Kolloquim zur Verfügung. Bitte dieses verwenden und durch die Studierenden auch die neuen letzten Seiten (8-10) ausfüllen lassen. In jedem Fall sollten die Studierenden dort Ihre Kontaktdaten angeben und, wenn einverstanden und angebracht, auch die Einwilligung zur Veröffentlichung ausfüllen.

Visualisierung des Prozessablaufs

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Beschreibung des Prozesses

  1. Studierende: Fristgerechte elektronische Abgabe der Arbeit zusammen mit dem Formblatt PA08 oder PA09 (s. Prozess Abgabe von Abschlussarbeiten)
  2. Erstprüfer*in/ Zweitprüfer*in: Terminfndung für das Kolloquium. Information an Studierende.
  3. Erstprüfer*in: Formular PA08 oder PA09 unterschreiben und im Prüfungssekretariat abgeben.
  4. Prüfungssekretariat: Weiterleitung an den zuständigen Prüfungsausschuss
  5. Prüfungsausschuss: Prüfung auf Zulassungsvoraussetzungen und Genehmigung des Antrags
  6. Prüfungsausschuss: Rückgabe an Prüfungssekretariat
  7. Prüfungssekretariat: Raum für das Kolloquium zuweisen, Studierende und Prüfer*in informieren
  8. Prüfungssekretariat: Aushang des unteren Formularteils ("Aushang zum ...") spätestens sieben Werktage vor dem Kolloquium
  9. Prüfungssekretariat: Ablage des oberen Formularteils in der Studierendenakte
  10. Zweitprüfer*in: Protokoll zum Kolloquium (PA15) so weit wie möglich ausfüllen, die zweite Seite mehrfach ausdrucken.
  11. Prüfer*innen: Kolloquium durchführen und protokollieren (PA15)
  12. Prüfer*innen: Studierende auf die letzten Seiten (8-10) des neuen PA15 hinweisen. Kontaktdaten ausfüllen lassen und wenn einverstanden/ angebracht, auch die Einwilligung zur Veröffentlichung.

  13. Prüfer*innen: Abgabe des Protokolls im Prüfungssekretariat (inkl. Kontaktdaten und Einverständniserklärung)

  14. Prüfungssekretariat: Ablage des ausgehängten unteren Formularteils in der Studierendenakte
  15. Prüfungssekretariat: Weiterleiten des Protokolls an das Studierenden-Servicebüro (SSB)
  16. SSB: Erstellung der Bachelor-/ Masterurkunde und des Zeugnisses
  17. Prüfungssekretariat:  Weiterleiten der Einverständniserklärung zur Veröffentlichung (Formblatt PA10) an die Bibliothek sowie der Bachelor-oder Masterarbeit (PDF-Datei).

Ihre Ansprechpartner*innen

 

Studierenden-Servicebüro (SSB) Salzgitter
Tel.: +49 (0)5341 875 15040
E-Mail: ssb-sz@ostfalia.de
Internet: Studierenden-Servicebüros

Postanschrift:
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Studierenden-Servicebüro Salzgitter
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Besucheradresse:
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Studierenden-Servicebüro Salzgitter
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Räume A.1OG.11 und A.1OG.12