760-013_Abgabe und Benotung von Abschlussarbeiten (OFIS-K)

Zuletzt geändert von Johanna Marie Putensen am 2024/11/20 19:41

Hinweis

Ab einer Zulassung ab dem 01.09.2023 ist die Abschussarbeit elektronisch abzugeben, Prozess siehe unten.

Vor dem 01.09.2023 zugelassene Arbeiten können wie gewohnt postalisch/ persönlich abgegeben werden. Den Ablauf entehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsschreiben, das Sie vom Prüfungssekretariat per E-Mail erhalten haben.

Visualisierung des Prozessablaufs

Abgabe Abschlussarbeiten 20230901

 

Beschreibung des Prozesses

Hinweis

Ab einer Zulassung ab dem 01.09.2023 ist die Abschussarbeit elektronisch abzugeben, Prozess siehe unten.

Vor dem 01.09.2023 zugelassene Arbeiten können wie gewohnt postalisch/ persönlich abgegeben werden. Den Ablauf entehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsschreiben, dass Sie vom Prüfungssekretariat per E-Mail erhalten haben.

  1. Studierende: Fristgerecht die Arbeit elektronisch im Portal abgeben.
    Dazu bitte die Eidesstattliche Versicherung (pdf), Eidesstattliche Versicherung (word) mit eigenhändiger Unterschrift als eingescannte (oder fotografierte) Datei als Anhang in die Arbeit intergrieren und als eine pdf-Datei hochladen und mit dem Formblatt PA08b (Bachelor) oder PA09b (Master) elektronisch im Portal abgeben. (s. Prozess Zulassung zum Kolloquium)

Info Abgabetermin

Der Bearbeitungszeitraum beginnt mit dem Ausgabetag der Bachelor-/Masterarbeit und wird vom Prüfungssekretariat mitgeteilt. Die Bachelor-/Masterarbeit muss nach dem Bearbeitungszeitraum bis spätestens 24:00 Uhr des gleichen Kalendertages nach dem Ausgabetermin elektronisch im Portal unter: "Anwendungen" / "Campus-Management" / "Abgabe von studentischen Arbeiten" abgegeben werden.

  1. Studierende: Notwendige Angaben im Portal unter "Anwendungen" / "Campus-Management" / "Abgabe von studentischen Arbeiten" machen und Dateien hochladen

Anleitung/ Screenshots: Elektronische Abgabe von Abschlussarbeiten

  1. Im Portal anmelden und dort "Anwendungen" / "Campus-Management" / "Abgabe von studentischen Arbeiten" auswählen, Angaben ausfüllen:
  2. Screenshot 1
  3. Insofern der Zweitprüfer eine externer Prüfer ist (nicht in der Hochschule angestellt) bitte bei Zweitbetreuer "Prüfungssekretariat Fakultät K, pruefungssekretariat-k@ostfalia.de" eintragen
    Screenshot 2 
  4. Bei Zugriffsberechtigung "Dekanat" auswählen
    Screenshot 3 
  5. Restliche Angaben ausfüllen, die Eidesstattliche Versicherung (pdf), Eidesstattliche Versicherung (word), bitte ausfüllen und als Anhang in die Arbeit integrieren und dann als eine pdf-Datei hochladen (max. 2 GB), PA08b oder PA09b hochladen und auf "Arbeit abgeben" klicken

    Im Studiengang Mediendesign nur die wissenschaftliche Ausarbeitung im Portal hochladen. Den praktischen Teil am Abgabetag bis 12:00 Uhr im Prüfungssekretariat abgeben
  1. Prüfungssekretariat: Austragen des Abgabetermins im Kalender und in der Akte
  2. Prüfende: Erst- und Zweitprüfer*in erhalten automatisiert eine E-Mail mit der Arbeit (pdf-Datei) und der Zulassung zum Kolloquium als Anhang.

Info

  • In der E-Mail ist ein Hinweis enthalten, dass weitere Dateien über das Dekanat versendet werden. Diesen Satz bitte einfach ignorieren.
  • Die mit der Archivierungspflicht erforderliche Weitergabe der Arbeit an das Prüfungssekretariat entfällt. Die Arbeiten werden jetzt automatisch archiviert. Korrekturnotizen bitte aufbewahren.
  1. Prüfungssekretariat: Falls externe Prüfemde: Weitergabe der Arbeit an die externen Prüfer*innen per E-Mail.
  2. Prüfende: Prüfung und Benotung der Arbeit.

Bestehen und Nichtbestehen der schriftlichen Arbeit

Bei Nichtbestehen der Abschlussarbeit (Erst- oder Zweitversuch) ergeht durch den Prüfungsausschuss ein schriftlicher Bescheid. In der Regel erfolgt keine Zulassung zum Kolloquium. Werden Abschlussarbeiten von den Prüfenden vorläufig mit 5,0 bewertet, so benachrichtigen die Prüfenden bitte das Prüfungssekretariat und senden Ihre Gutachten ebenfalls an dieses. Das Prüfungssekretariat kümmert sich um alle weiteren Schritte.

Eine direkte schriftliche Kommunikation mit dem/der zu Prüfenden sollte aufgrund von prüfungsrechtlichen Problemen zunächst nicht erfolgen.

Bei einer Benotung der Arbeit mit 4,0 oder besser können die Studierenden zum Kolloquium zugelassen werden. Siehe Zulassung und Durchführung des Kolloquiums.

Anschließender Prozess: Zulassung und Durchführung des Kolloquiums


Ihre Ansprechpartner*innen

Prüfungssekretariat Salzgitter

 

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Britta Hötzel

+49 (0) 5341 875 51010
b.hoetzel@ostfalia.de

 

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ja.kiehne@ostfalia.de
 

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+49 (0) 5341 875
51025

ang.lenz@ostfalia.de
 

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Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

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