Rechte und Pflichten
Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Forschungsdaten wird in erster Linie durch das Urheberrecht und das Datenschutzrecht gesetzt:
Aus urheberrechtlicher Sicht ist bereits die rechtliche Zuordnung von Forschungsdaten problematisch. Dies ist nicht nur für die Nachnutzung fremder Daten entscheidend, sondern auch für den Zugang und die Veröffentlichung der im eigenen Projekt erzeugten Daten. Eng damit verbunden sind rechtliche Fragen der Lizenzierung von Daten. Die Komplexität dieser Fragen nimmt bei grenzüberschreitender Forschung erheblich zu, da sich die urheberrechtlichen Regelungen in anderen Ländern zum Teil erheblich unterscheiden.
Forschungsdaten unterliegen nur dann dem Datenschutzrecht, wenn sie personenbezogene Informationen enthalten. Die Verarbeitung solcher Daten muss durch die Einwilligung der Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis gedeckt sein. In vielen Konstellationen hilft eine Anonymisierung. Allerdings ist dies nicht immer ohne Verlust der Aussagekraft der Daten möglich.
Nicht zuletzt sind Verstöße gegen das Urheber- und Datenschutzrecht mit Haftungsrisiken für die Forschenden verbunden, so dass es sich empfiehlt, die rechtlichen Implikationen bereits zu Beginn eines Forschungsvorhabens zu berücksichtigen.
Im Laufe eines Forschungsprojekts treten immer wieder rechtliche Fragen auf; am häufigsten folgende:
- Unter welchen Bedingungen dürfen fremde Forschungsdaten weiterverwendet werden?
- Wem „gehören“ die in einem Projekt erhobenen Forschungsdaten?
- Was ist bei der Weitergabe und Archivierung von Daten zu beachten?
- Wie ist mit Daten umzugehen, die sensible Informationen über andere Personen enthalten?
Antworten geben die Regeln des Urheber- und Datenschutzrechts.
Kurze Checkliste für Autoren
Urheberrecht
- Sind alle Beitragende als Autor oder Contributor aufgeführt?
- Sind alle Beteiligten mit Veröffentlichung einverstanden?
- Sind Teile der Daten urheberrechtlich geschützt (z.B. Bilder, Texte, Datenbanken) von Dritten?
- Falls ja, liegt eine Erlaubnis/Lizenz zur Nutzung, bzw. Veröffentlichung vor?
Datenschutz
- Sind die Daten personenbeziehbar? Falls ja:
- Können die Daten anonymisiert werden?
- Falls ja, anonymisieren.
- Falls nein, liegt eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten der betroffenen Personen vor?
- Können die Daten anonymisiert werden?
- Unterliegen die Daten einer Geheimhaltungsvereinbarung?
- Läuft aktuell eine Patentanmeldung, die sich auf die Daten/ Resultate bezieht?
- Erlaubt die vergebene Lizenz die erwünschte Nutzung der Daten?
Datenschutz
Seit 2018 ist das Datenschutzrecht durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europarechtlich geregelt. Als EU-Rechtsverordnung ist diese unmittelbar anzuwenden. Gegenüber dem nationalen Datenschutzrecht genießt die DSGVO dabei Anwendungsvorrang. Daher können im deutschen Bundes- bzw. Landesrecht datenschutzrechtliche Fragen nur noch punktuell geregelt werden.
Datenschutz und Datenverarbeitung an der Ostfalia
Die Ostfalia verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies im Rahmen der Aufgaben als staatliche Hochschule erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der betroffenen Personen. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet bzw. erforderlich ist.
Hier finden Sie die Ordnung der Ostfalia zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Ostfalia, Prof. Dr. Ulrich Klages, datenschutz@ostfalia.de
Personenbezogene Daten
- Handreichung Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten
- : Anforderungen an eine Einwilligung nach DSGVO
- Praxisleitfaden der Stiftung Datenschutz zur Anonymisierung personenbezogener Daten
- Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für „für informierte Einwilligungen
- weiterführende Informationen
Urheberrecht
- Schöpfungshöhe
- Sonderfall Datenbank
- Messdaten sind aus urheberrechtlicher Sicht nicht schutzfähig
- Datenlizenzen
- Abgrenzung zum Copyright
Ausführliche Informationen unter https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/