Rechte und Pflichten
Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Forschungsdaten wird in erster Linie durch das Urheberrecht und das Datenschutzrecht gesetzt:
Aus urheberrechtlicher Sicht ist bereits die rechtliche Zuordnung von Forschungsdaten problematisch. Dies ist nicht nur für die Nachnutzung fremder Daten entscheidend, sondern auch für den Zugang und die Veröffentlichung der im eigenen Projekt erzeugten Daten. Eng damit verbunden sind rechtliche Fragen der Lizenzierung von Daten. Die Komplexität dieser Fragen nimmt bei grenzüberschreitender Forschung erheblich zu, da sich die urheberrechtlichen Regelungen in anderen Ländern zum Teil erheblich unterscheiden.
Forschungsdaten unterliegen nur dann dem Datenschutzrecht, wenn sie personenbezogene Informationen enthalten. Die Verarbeitung solcher Daten muss durch die Einwilligung der Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis gedeckt sein. In vielen Konstellationen hilft eine Anonymisierung. Allerdings ist dies nicht immer ohne Verlust der Aussagekraft der Daten möglich.
Nicht zuletzt sind Verstöße gegen das Urheber- und Datenschutzrecht mit Haftungsrisiken für die Forschenden verbunden, so dass es sich empfiehlt, die rechtlichen Implikationen bereits zu Beginn eines Forschungsvorhabens zu berücksichtigen.
Datenschutz
- personenbezogene Daten
- Einwilligungen einholen
- DSGVO
- Anonymisierung
Urheberrecht
- Schöpfungshöhe
- Sonderfall Datenbank
- Messdaten sind aus urheberrechtlicher Sicht nicht schutzfähig
- Datenlizenzen
- Abgrenzung zum Copyright
Ausführliche Informationen unter https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/