FDM-Richtlinie der Ostfalia Hochschule

Version 3.1 von Gabriele Nicole Stiller am 2025/01/27 13:24

Richtlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Auf der Grundlage von § 37 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der jeweils gültigen Fassung hat das Präsidium der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (im Folgenden: Ostfalia) am 12.12.2024 die folgende Richtlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel beschlossen.

1. Präambel

Die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Ostfalia) bekennt sich zur Bedeutung von Forschungsdaten im wissenschaftlichen Erkenntnisprozess. Sie betrachtet die Sicherung und das Management von Forschungsdaten als essenziell für erfolgreiche und nachhaltige Forschung und wissenschaftliche Integrität. Der planvolle und verantwortliche Umgang mit Forschungsdaten ist unerlässlich und muss deshalb gefördert und gefordert werden, damit die Hochschule, ihre Angehörigen und die Öffentlichkeit davon profitieren können.

Die vorliegende Richtlinie nimmt Bezug auf die „Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten“[1] der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen, die „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“[2] der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Kodex „Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“[3]. Sie berücksichtigt die FAIR-Prinzipien[4] zur Auffindbarkeit (Findable), Zugänglichkeit (Accessible), Interoperabilität (Inter­operable) und Nachnutzbarkeit (Reusable) von Forschungsdaten sowie die FAIR-Prinzipien für Forschungssoftware (FAIR4RS-Prinzipien)[5].

Definition von Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement

Forschungsdaten sind alle relevanten Daten, die im Verlauf des wissenschaftlichen Arbeitsprozesses entstehen oder verarbeitet werden. Die Vielfalt solcher Daten entspricht der Vielfalt unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen. Sie können beispielsweise fortlaufende Mess-, Erhebungs-, Labor- und Beobachtungsdaten, prozessproduzierte Daten, Texte, audiovisuelle Informationen, Objekte aus Sammlungen oder Proben, Software, Quellcode und Simulationen sein. Forschungsdaten umfassen dabei unter anderem Rohdaten, aggregierte Daten, Metadaten und Beschreibungen der Datenstrukturen.

Das Forschungsdatenmanagement (FDM) umfasst alle mit der Veröffentlichung von Forschungsdaten und Forschungsergebnissen verbundenen Aktivitäten: deren Planung, Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Aufbewahrung. Es sichert den Zugang, die Nachnutzung, Reproduzierbarkeit und Qualitätssicherung aller Forschungsdaten, die wissenschaftlichen Ergebnissen zugrunde liegen.

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie für das Forschungsdatenmanagement richtet sich an alle Mitglieder und Angehörige der Ostfalia, die in Forschung und Lehre tätig sind und die im Folgenden forschende Ostfalia-Angehörige genannt werden.

3. Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten der forschenden Ostfalia-Angehörigen

Alle forschenden Ostfalia-Angehörigen sind verpflichtet, die in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit entstehenden Forschungsdaten gemäß den im jeweiligen Fachgebiet etablierten Regelungen bzw. Standards sicher zu speichern, angemessen aufzubereiten und zu dokumentieren sowie langfristig aufzubewahren, sofern keine rechtlichen Vorschriften eine Löschung von Datenelementen erfordern. Eine derartige Löschung von Datenelementen ist grundsätzlich dann vorzunehmen, wenn von Probanden personenbezogene Daten aufbewahrt werden und die für die Erhebung und Speicherung der Daten erforderliche Einwilligungserklärung widerrufen wird. Falls einer geforderten Löschung nicht nachgekommen werden soll, ist ein Votum der Ethikkommission einzuholen und die betroffene Person ist zu benachrichtigen.

Die Ostfalia fordert ihre forschenden Angehörigen auf, sich an den Kodex „Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“[1] zu halten und Forschungsdaten in fachspezifischen Repositorien oder in vorhandenen institutionellen Infrastrukturen der Hochschule sicher zu speichern. Um sie der Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen, sind die Forschungsdaten nach den im jeweiligen Fachgebiet etablierten Regeln bzw. Stand aufzubereiten und zu publizieren, sofern rechtliche und ethische Rahmenbedingungen dem nicht entgegenstehen. Soweit rechtliche Rahmenbedingungen dies zulassen, sollen Forschungsdaten der Öffentlichkeit unter expliziter Nennung einer freien Nutzungslizenz (z. B. Creative Commons Public Domain oder Creative Commons Attribution) Open Access zugänglich gemacht werden.

Forschungsdaten mit Personenbezug auf Probanden dürfen nur mit deren informierter und ausdrücklicher Genehmigung Dritten in Kopie mit der Möglichkeit zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Unter diese Einschränkung fällt auch das Abspeichern in Repositorien, sofern Dritte hierauf Zugriff haben.

Lichtbilder, Tonaufzeichnungen und Bewegtbilder sind den personenbezogenen Daten zuzurechnen und bergen bei einer Weitergabe eine hohe Missbrauchsgefahr, weil mittels automatisierter Verarbeitung eine Möglichkeit zur Deanonymisierung bei Dritten gegeben sein kann.

Bei Drittmittelprojekten und Kollaborationen mit Industriepartnern sowie Tätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten, insbesondere biometrische Daten sowie verhaltensbeschreibende Daten erfasst werden, ist diese Richtlinie nach Möglichkeit zu berücksichtigen, soweit die anderen Beteiligten einschließlich der Probanden durch ihre Einwilligungserklärungen keine gleichwertigen oder strengeren Vorgaben treffen. Geheimhaltungsvereinbarungen, spezifische Verabredungen, Nebenbestimmungen mit Drittmittelgebern zum Forschungsdatenmanagement haben Vorrang vor dieser Richtlinie.

Die Verantwortung für die Gewährleistung dieser Prozesse liegt bei den Ostfalia-Angehörigen, die das Forschungsvorhaben leiten.

4. Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten der Ostfalia

Die Ostfalia fördert das Forschungsdatenmanagement sowie die offene Datenpublikation, indem sie ihre forschenden Angehörigen zu Forschungsdatenmanagement und Datenpublikation informiert, berät (Beratungs- und Schulungsangebote) und unterstützt (Handreichungen) sowie bei der Klärung rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Datenpublikation assistierend tätig ist. Die Hochschule überprüft und verbessert ihre Beratungs- und Schulungsangebote kontinuierlich.

5. Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Richtlinie wurde am 12.12.2024 vom Präsidium der Ostfalia verabschiedet. Sie gilt auf unbestimmte Zeit. Falls erforderlich, wird die Richtlinie zu einem späteren Zeitpunkt an den gelebten Umgang mit Forschungsdaten angepasst und aktualisiert.


[1] Dokument wird als Anlage zur Richtlinie der Ostfalia hinterlegt

[2] https://www.dfg.de/resource/blob/172112/4ea861510ea369157afb499e96fb359a/leitlinien-forschungsdaten-data.pdf, Abrufdatum: 27.09.2024

[3] https://zenodo.org/records/6472827, Abrufdatum: 27.09.2024

[4] https://www.nature.com/articles/sdata201618, Abrufdatum: 27.09.2024

[5] https://doi.org/10.15497/RDA00068, Abrufdatum: 27.09.2024

[6] https://www.dfg.de/resource/blob/173732/4166759430af8dc2256f0fa54e009f03/kodex-gwp-data.pdf , Abrufdatum: 27.09.2024