HBK-Card für Studierende (HBK)
HBK-Card als Studierendenausweis
Durch den Aufdruck "STUDIERENDENAUSWEIS GUELTIG BIS..." und dem aktuellen Gültigkeitsdatum wird Ihre HBK-Card zu Ihrem Studierendenausweis.
HBK-Card als Semesterticket
Mit dem Aufdruck wie z.B. ”SEMESTER TICKETS .... GUELTIG BIS...” und dem aktuellen Gültigkeitsdatum ist die HBK-Card auch Ihr Fahrausweis bei den aufgeführten Verkehrsverbünden.
Weitere Informationen zum Semesterticket finden Sie unter http://astahbkbs.blogspot.de/p/semesterticket.html oder auf den Seiten des Immatrikulationsamts http://www.hbk-bs.de/studium/immatrikulationsamt/rueckmeldung/.
Ärger mit dem Semesterticket vermeiden
Bitte kontrollieren Sie, ob der Aufdruck auf der Vorderseite der HBK-Card deutlich zu lesen ist. Ein verwischter oder unsauberer Aufdruck kann dazu führen, dass Sie bei einer Kontrolle in den Verdacht geraten, den Ausweis manipuliert zu haben. Bitte aktualisieren Sie diesen gegebenenfalls an den Validierungsstationen.
Die Aufdrucke (Studierendenausweis, Semesterticket) Ihrer HBK-Card können Sie jederzeit an einer Validierungsstation aktualisieren. Der alte Aufdruck auf dem wiederbeschreibbaren Streifen auf der Vorderseite der HBK-Card wird gelöscht und der Streifen wird neu beschrieben.
Weitere Infomationen zum Semesterticket
Weitere Informationen zum Semesterticket erhalten Sie beim Immatrikulationsamt.
Aufdrucke aktualisieren
Den Aufdruck auf dem wiederbeschreibbaren Streifen auf der Vorderseite der HBK-Card aktualisieren Sie nach der Erstausgabe und nach jeder Rückmeldung an den Validierungsstationen. Sie finden die Validierungsstationen in den Räumlichkeiten der ZKI im 1.OG des Gebäudes 21 und im Erdgeschoss des Gebäudes 16 vor dem Flur zum Immatrikulationsamt.
Zugang zu Gebäuden und Räumen
Regelungen für Neuimmatrikulierte Studierende zum WS 2013/14
Die HBK-Card wird von der ZKI ausgegeben. Die Freischaltung der Zugangsberechtigungen erfolgt in Ausnahmefällen durch das Dezernat V und muss von Ihnen gesondert beantragt werden, wenn Sie Zutritt zu den Gebäuden außerhalb der Öffnungszeiten benötigen.
Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten des Dezernats und die erforderlichen Anträge finden Sie auf den Seiten von Dezernat V.
Regelungen für Bestandsstudierende Immatrikulation vor dem WS 2013/14
Die Freischaltung von Zugangsberechtigungen erlischt bei Ausgabe der neuen Karte. Für die Erneuerung der Zugangsberechtigungen ist eine Antragstellung mit Unterschrift des zuständigen Professors bei Dezernat V notwendig. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Dezernat V.
Bitte geben Sie Ihre Mensakarte beim Team des Studentenwerks in der Mensa ab, um Ihr Pfand zurück zu erhalten.