HBK-Card für Studierende (HBK)

Zuletzt geändert von Udo Dettmann am 2024/07/05 11:23

 

HBK-Card als Studierendenausweis

Durch den Aufdruck "STUDIERENDENAUSWEIS" und dem aktuellen Gültigkeitsdatum wird Ihre HBK-Card zu Ihrem Studierendenausweis.

HBK-Card als Semesterticket (bis zum 30.9.2024)

Das "Semesterticket" wird ab dem 1.10.2024 durch das Deutschland-Ticket abgelöst.

Mit dem Aufdruck wie z.B. ”SEMESTER KARTE/TICKET” und dem aktuellen Gültigkeitsdatum ist die HBK-Card auch Ihr Fahrausweis bei den aufgeführten Verkehrsverbünden.

Weitere Informationen zum Semesterticket finden Sie unter http://astahbkbs.blogspot.de/p/semesterticket.html oder auf den Seiten des Immatrikulationsamts http://www.hbk-bs.de/studium/immatrikulationsamt/rueckmeldung/.

Bitte beachten Sie: Bei Fahrten mit der NWB ist zusätzlich zu Ihrer HBK-Card immer ein Personalausweis mitzuführen.

Ärger mit dem Semesterticket vermeiden

Bitte kontrollieren Sie, ob der Aufdruck auf der Vorderseite der HBK-Card deutlich zu lesen ist. Ein verwischter oder unsauberer Aufdruck kann dazu führen, dass Sie bei einer Kontrolle in den Verdacht geraten, den Ausweis manipuliert zu haben. Bitte aktualisieren Sie diesen gegebenenfalls an den Validierungsstationen.

Die Aufdrucke (Studierendenausweis, Semesterticket) Ihrer HBK-Card können Sie jederzeit an den Validierungsstationen aktualisieren. Der alte Aufdruck auf dem wiederbeschreibbaren Streifen auf der Vorderseite der HBK-Card wird gelöscht und der Streifen wird neu beschrieben.

Sollte der Aufdruck danach immer noch nicht einwandfrei sein, melden Sie sich bitte beim Service Desk der ZKI.

Weitere Infomationen zum Semesterticket

Weitere Informationen zum Semesterticket erhalten Sie beim Immatrikulationsamt.

Aufdrucke aktualisieren

Den Aufdruck auf dem wiederbeschreibbaren Streifen auf der Vorderseite der HBK-Card aktualisieren Sie nach jeder Rückmeldung an den Validierungsstationen. Sie finden die Validierungsstationen im Foyer von Gebäude 16 und in Gebäude 21 im 1.OG vor der ZKI.

Zugang zu Gebäuden und Räumen

Die Regelungen finden Sie hier.