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8 = Beschreibung des Prozesses =
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10 Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs.
11 Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleichs um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der*des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitlichen Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.
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13 (% style="color: rgb(8,35,63);" %)
14 Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche wären:
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16 * Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten / Klausuren / die Abschlussarbeit
17 * Einrichtung von Pausen
18 * Vereinbarung individueller Prüfungstermine
19 * Gesonderte Prüfungsräume, ggf. mit bedarfsgerechter Ausstattung
20 * Erbringung von Ersatzleistungen für (Block-) Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht
21 * Erbringung von Ausgleichsleistungen für (Block-) Veranstaltungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten)
22 * Modifikation der Art der Modulprüfung
23 * Zulassung bzw. Bereitstellung zusätzlicher (technischer) Hilfsmittel und (persönlicher) Assistenzsysteme
24 * (% style="color:#08233f" %)Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbegrenzten (Block-) Veranstaltungen
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28 = Visualisierung des Prozessablaufs =
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31 {{diagram reference="ZOIS - Zentrales Ostfalia Informationssystem.Studium organisieren.Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS).Diagram245979100" cached="false"/}}
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36 = Ihre Ansprechpersonen =
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38 {{display reference="ZOIS - Kontakte (ZOIS-Kontakt).Zentrale Studienberatung (ZSB).Anka Tobias.WebHome"/}}
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40 Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die Kolleginnen und Kollegen der __[[Zentralen Studienberatung>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/sprechzeiten-und-kontakt/||shape="rect" title="Zentralen Studienberatung"]]__, insbesondere __[[Herr Dr. Hanak>>mailto:zsb@ostfalia.de]]__, welche im Grundsatz geschult und informiert sind.
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43 **Außerdem sind in jeder [[__Fakultät die Lerncoaches__>>https://www.ostfalia.de/cms/de/zell/lerncoaching-00001/ihre-lerncoachs/]] mit dem Thema vertraut und ebenfalls ansprechbar.**
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46 **//Bitte beachten Sie~://**
47 \\Der Raum 105 ist **nicht** barrierefrei zugängig – sollten Sie geheingeschränkt sein, lassen Sie es uns wissen, dann findet die Beratung in einem Raum im Erdgeschoss statt.
48 Darüber hinaus ist eine Beratung nach Vereinbarung an jedem Campus unserer Hochschule möglich.
49 {{/info}}
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54 = Zugehörige Dokumente =
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56 * (% style="letter-spacing:0.0px" %)__[[Antrag Nachteilsausgleich Fakultät Soziale Arbeit>>attach:Antrag Nachteilsausgleich_Fakultät Soziale Arbeit.pdf]]__
57 * (% style="letter-spacing:0.0px" %)__[[Flyer "Studieren mit Beeinträchtigung>>attach:FlyerStudierenBeeinträchtigung_digital.pdf]][[">>attach:Nachteilsausgleich-1.pdf]]__