Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS)

Zuletzt geändert von Julia Schlüns am 2023/05/22 11:41


Beschreibung des Prozesses

Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs.
Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleichs um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der*des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitlichen Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche wären:

  • Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten / Klausuren / die Abschlussarbeit
  • Einrichtung von Pausen
  • Vereinbarung individueller Prüfungstermine
  • Gesonderte Prüfungsräume, ggf. mit bedarfsgerechter Ausstattung
  • Erbringung von Ersatzleistungen für (Block-) Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht
  • Erbringung von Ausgleichsleistungen für (Block-) Veranstaltungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten)
  • Modifikation der Art der Modulprüfung
  • Zulassung bzw. Bereitstellung zusätzlicher (technischer) Hilfsmittel und (persönlicher) Assistenzsysteme
  • Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbegrenzten (Block-) Veranstaltungen

Visualisierung des Prozessablaufs

Diagramm - Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten (ZOIS)

Ihre Ansprechpersonen

 

Dipl.-Biol. Anka Tobias
Beauftragte für die Belange von Studierenden
mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Studienberaterin
Tel.: +49 (0)5331 939 15220
Fax: +49 (0)5331 939 15204
E-Mail: zsb@ostfalia.de
Internet: Studieren mit gesundheitlichen Einschränkungen

 

Postanschrift:
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel

Besucheradresse:
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Am Exer 45
38302 Wolfenbüttel  
Raum 105 / 1. OG

 

Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die Kolleginnen und Kollegen der Zentralen Studienberatung, insbesondere Herr Dr. Hanak, welche im Grundsatz geschult und informiert sind.

Außerdem sind in jeder Fakultät die Lerncoaches mit dem Thema vertraut und ebenfalls ansprechbar.

Bitte beachten Sie:

Der Raum 105 ist nicht barrierefrei zugängig – sollten Sie geheingeschränkt sein, lassen Sie es uns wissen, dann findet die Beratung in einem Raum im Erdgeschoss statt.
Darüber hinaus ist eine Beratung nach Vereinbarung an jedem Campus unserer Hochschule möglich.


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