Unterstützung/Nachteilsausgleich bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten

Version 102.1 von id961740 am 2020/01/15 10:36
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Beschreibung des Prozessablaufs

Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen. Beeinträchtigt Studierende haben ein Recht auf die Gewährung eines Nachteilsausgleiches.
Es handelt sich hinsichtlich der Gewährung eines Nachteilsausgleiches um eine Einzelfallentscheidung, die der Prüfungsausschuss der Fakultät auf Antrag der/des Studierenden trifft. Bei der Modifikation von Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf Art, Form sowie zeitllichem Rahmen wird sowohl die Einschränkung durch die individuelle Beeinträchtigung berücksichtigt als auch den Anforderungen von Seiten der Fakultät Rechnung getragen. Die Fakultät hat dafür zu sorgen, dass die zu erbringende Leistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.

Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche wären:

  • Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten / Klausuren / die Abschlussarbeit
  • Einrichtung von Pausen
  • Vereinbarung individueller Prüfungstermine
  • Gesonderte Prüfungsräume, ggf. mit bedarfsgerechter Ausstattung
  • Erbringung von Ersatzleistungen für (Block-) Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht
  • Erbringung von Ausgleichsleistungen für (Block-) Veranstaltungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten)
  • Modifikation der Art der Modulprüfung
  • Zulassung bzw. Bereitstellung zusätzlicher (technischer) Hilfsmittel und (persönlicher) Assistenzsysteme
  • Privilegierte Zulassung bei teilnehmerbebegrenzten (Block-) Veranstaltungen




Visualisierung des Prozessablaufs




Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner


Anka Tobias

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Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die KollegInnen der Zentralen Studienberatung, welche im Grundsatz geschult und informiert sind.


Bitte beachten Sie:
Der Raum 105 ist nicht barrierefrei zugängig – sollten Sie geheingeschränkt sein, lassen Sie es uns wissen, dann findet die Beratung in einem Raum im Erdgeschoss statt.
Darüber hinaus ist eine Beratung nach Vereinbarung an jedem Campus unserer Hochschule möglich.




Zugehörige Dokumente

  • Informationen des Prüfungsausschusses der Fakultät Soziale Arbeit zum Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen und AntragNachteilsausgleich-1.pdf