2. Praxissemester der Fakultät Recht durchführen (ZOIS)
Beschreibung des Prozesses
Überblick über die einzelnen Stationen der Abwicklung des 2. Praxissemesters für Studierende der Fakultät Recht (Bachelorstudiengänge ab Prüfungsordnung 2014).
Das Praxissemester ist laut Prüfungsordnung im 7. Fachsemester vorgesehen und hat eine Mindestdauer von 22 Wochen (netto, ohne ggf. enthaltenen Urlaub). Zum Beginn des 2. Praxissemesters müssen Prüfungen im Umfang von mindestens 168 Leistungspunkten bestanden sein (bis zur Anmeldefrist mindestens 149 Leistungspunkte).
Detaillierte Beschreibungen finden Sie auf der Web-Seite zum Ablauf der Praxissemester R. Für eine eventuelle Anrechnung eines Auslandsaufenthalts oder einer berufspraktischen Tätigkeit auf das Praxissemester wenden Sie sich bitte direkt an den Prüfungsausschuss der Fakultät. Gleiches gilt für eine eventuelle Verkürzung der Dauer oder Teilzeitarbeit.
Visualisierung des Prozessablaufs

Ihre Ansprechpersonen
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Fakultät Recht: PraxiszeitenbeauftragterAss. iur. Oliver Kahl Internet: www.ostfalia.de/r/studium/praktika |
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