Praxissemester der Fakultät Recht durchführen (ZOIS)
Beschreibung des Prozesses
Studierende der Fakultät Recht in den Bachelor-Studiengängen ab Prüfungsordnung 2014 absolvieren regulär zwei Praxissemester. Sie sind im 5. und 7. Fachsemester vorgesehen. Auf Grund ihrer Unterschiede werden sie in zwei separaten Prozessen beschrieben.
Visualisierung des Prozessablaufs
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