Für ein befristetes Brückensemester Bewerben

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Inhalt

 


 

Beschreibung des Prozesses

Ein Brückensemester kann immer dann genutzt werden, wenn einer/m Studierenden Kreditpunkte oder Leistungen für einen Masterstudiengang fehlen. Das heißt, wenn nach einem sechssemestrigen Bachelorabschluss mit 180 ECTS ein Masterstudiengang angeschlossen werden soll, der als Zulassung einen siebensemestrigen Bachelorstudiengang mit 210 ECTS verlangt. Die noch fehlenden 30 ECTS können dann über Brückensemester erworben werden. Ein Brückensemester gilt immer nur für ein Semester.

 


 

Visualisierung des Prozessablaufs

 


 

Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner

Anja Borges

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Zugehörige Dokumente