Gasthörerschaft beantragen (ZOIS)
Zuletzt geändert von Madeleine Laumann am 2024/04/15 15:10
Inhalt
Beschreibung des Prozesses
Nicht-immatrikulierte Personen können als Gasthörer*in zu Lehrveranstaltungen zugelassen werden wenn sie die Hochschulzugangsberechtigung gem. § 18 NHG nicht nachweisen können.
Visualisierung des Prozessablaufs
Ihre Ansprechperson
Sabrina Peil Mitarbeiter Immatrikulationsbüro (I-Büro) Tel.: +49 (0)5331 939 15130 | |
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Zugehörige Dokumente
- Verkündungsblatt Nr. 01-2024: Neufassung der Immatrikulationsordnung der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
- Verkündungsblatt Nr. 15-2023: Neufassung der Gebühren- und Entgeltordnung (GEO) der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
- Antrag auf Gasthörerschaft