Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen anrechnen
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Beschreibung des Prozesses
Der Bologna-Prozess und die Vorgaben der Hochschulrektorenkonferenz erfordern auch die Anerkennung und Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen.
Der damit verbundene Arbeitsaufwand für die Fakultäten, der wegen der Beweislastumkehr neben der Prüfung auch eine Begründungspflicht bei der Ablehnung von Anerkennungsanträgen beinhaltet, soll durch die Anwendung eines standardisierten Prozesses erleichtert werden. Ein Leitfaden des Präsidiums hierzu gibt den Verantwortlichen in den Fakultäten sowie den antragstellenden Studierenden eine Orientierung für das Anerkennungsverfahren von Kompetenzen, die im formalen, non-formalen und informellen Bereich erworben wurden.
Visualisierung des Prozessablaufs
Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner
Die/der für den jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsausschuss. Kontaktdaten finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Fakultät.
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