Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen anrechnen (ZOIS)

Zuletzt geändert von Julia Schlüns am 2023/05/17 13:33


Beschreibung des Prozesses

Der Bologna-Prozess und die Vorgaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) erfordern auch die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen.

Der damit verbundene Arbeitsaufwand für die Fakultäten, der wegen der Beweislastumkehr neben der Prüfung auch eine Begründungspflicht bei der Ablehnung von Anrechnungsanträgen beinhaltet, soll durch die Anwendung eines standardisierten Prozesses erleichtert werden. Ein Leitfaden des Präsidiums hierzu gibt den Verantwortlichen in den Fakultäten sowie den antragstellenden Studierenden eine Orientierung für das Anrechnungsverfahren von Kompetenzen, die im formalen, non-formalen und informellen Bereich erworben wurden.


Visualisierung des Prozessablaufs

Diagramm - Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen anrechnen (ZOIS)

Ihre Ansprechpersonen

Die/der für den jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsausschuss. Kontaktdaten finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Fakultät


Zugehörige Dokumente