Beitrag für das Deutschlandsemester-Ticket rückerstatten
Beschreibung des Prozesses
Als Student*in eines Präsenzstudiengangs zahlen Sie einen Semesterbeitrag, der in der Regel einen Anteil für das Deutschlandsemester-Ticket enthält. Wenn Sie die zugehörigen Verkehrsmittel in einem Semester nicht nutzen können, besteht ggf. die Möglichkeit sich die Kosten auf Antrag erstatten zu lassen. Für die Erstattungen gelten einheitliche Bedingungen.
Mögliche Gründe für ein Erstattung sind:
- freiwilliges Auslands-Praktikum
- vorgeschriebenes Auslandssemester
- Bachelor- oder Masterarbeit
- bereits genehmigtes Urlaubssemester
- Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Doppelimmatrikulation
- Erstellung der Abschlussarbeit im Ausland
Folgende Fristen sind einzuhalten:
30. April: Letzte Abwicklung von Rückerstattungsanträgen für dasselbe Sommersemester
31. Oktober: Letzte Abwicklung von Rückerstattungsanträgen für dasselbe Wintersemester
Den Antrag richten Sie mit allen im Prozessablauf für Sie zutrefffenden Unterlagen direkt an die AStA-Geschäftsstelle. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Antrag zum Ende des Prüfungszeitraums stellen.
Visualisierung des Prozessablaufs
Ihre Ansprechpersonen
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Tel.: +49 (0) 5331 939 17900 |
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Postanschrift: | Besucheradresse: |
Zugehörige Dokumente
Die Formulare zur Anmeldung einer Pflicht-Praxiszeit erhalten Sie über die Web-Seiten des Career Service zu Praxiszeiten