Beitrag für das Deutschlandsemester-Ticket rückerstatten (ZOIS)
Beschreibung des Prozesses
Als Student*in eines Präsenzstudiengangs zahlen Sie einen Semesterbeitrag, der in der Regel einen Anteil für das Deutschlandsemester-Ticket enthält. Wenn Sie die zugehörigen Verkehrsmittel in einem Semester nicht nutzen können, besteht ggf. die Möglichkeit sich die Kosten auf Antrag erstatten zu lassen. Für die Erstattungen gelten einheitliche Bedingungen.
Mögliche Gründe für ein Erstattung sind:
- bereits genehmigtes Urlaubssemester
- Doppelimmatrikulation, neben der Ostfalia an der
- Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- im Studium vorgeschriebener Auslandsaufenthalt
- Exmatrikulation (1 Monat nach Vorlesungsbeginn) bzw. Immatrikulation zurückgezogen
- freiwilliger Aufenthalt zu Studienzwecken über mehr als 90 zusammenhängende Tage während des Semesters (ab 01.03. bzw. 01.09.) außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschland-Ticket
- freiwilliges Praktikum im Ausland
- Erstellung der Abschlussarbeit im Ausland
- Freiwilliger Auslandsaufenthalt zu studierenden Zwecken
Folgende Fristen sind einzuhalten:
Die Einreichungsfrist für die Rückerstattungsanträge endet immer einen Monat nach Vorlesungsbeginn! Das Datum des Vorlesungsbeginns finden Sie im Semesterzeitplan.
Den Antrag richten Sie mit allen im Prozessablauf für Sie zutreffenden Unterlagen direkt an die AStA-Geschäftsstelle. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Antrag zum Ende des Prüfungszeitraums stellen.
Visualisierung des Prozessablaufs
Ihre Ansprechpersonen
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Tel.: +49 (0) 5331 939 17900 |
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Postanschrift: | Besucheradresse: |
Zugehörige Dokumente
Die Formulare zur Anmeldung einer Pflicht-Praxiszeit erhalten Sie über die Web-Seiten des Career Service zu Praxiszeiten