Beitrag für das Deutschlandsemester-Ticket rückerstatten
Beschreibung des Prozesses
Als Student*in eines Präsenzstudiengangs zahlen Sie einen Semesterbeitrag, der in der Regel einen Anteil für die VRB-Semesterkarte und das Semesterticket Niedersachsen/Bremen enthält. Wenn Sie die zugehörigen Verkehrsmittel in einem Semester nicht nutzen können, besteht ggf. die Möglichkeit sich die Kosten auf Antrag erstatten zu lassen. Für die Erstattungen beider Kartensysteme gelten einheitliche Bedingungen.
Mögliche Gründe für ein Erstattung sind:
- Pflicht-Praxiszeit (Praxissemester, Praxisphase, Praxisprojekt) oder freiwilliges Praktikum
- Auslandssemester
- Bachelor- oder Masterarbeit
- Urlaubssemester
- Schwerbehinderung
- ...
Folgende Fristen sind einzuhalten:
30. April: Letzte Abwicklung von Rückerstattungsanträgen für dasselbe Sommersemester
31. Oktober: Letzte Abwicklung von Rückerstattungsanträgen für dasselbe Wintersemester
Den Antrag richten Sie mit allen im Prozessablauf für Sie zutreffenden Unterlagen direkt an die AStA-Geschäftsstelle. Beachten Sie bitte, dass Sie für die weitere Abwicklung in der Regel nochmals persönlich an die Hochschule kommen müssen. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Antrag zum Ende des Prüfungszeitraums stellen.
Visualisierung des Prozessablaufs
Ihre Ansprechpersonen
Inga Ehrentraut Mitarbeiterin Studierenden-Servicebüro (SSB) Wolfenbüttel Tel.: +49 (0)5331 939 15460 | |
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Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) Tel.: +49 (0) 5331 939 17900 |
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