740-09_Täuschungsversuch (OFIS-K)

Version 76.1 von Thorsten Koppenhagen am 2024/05/30 13:17
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Visualisierung des Prozessablaufs

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Beschreibung des Prozesses

  1. Prüfende*r bzw. Aufsichtsführende*r: Ein Täuschungsversuch wird vermutet/beobachtet. Möglichst zwei Personen einbeziehen (Prüfende*n und/oder Aufsichtführende*n)
  2. Prüfende*r bzw. Aufsichtsführende*r: Beweismittel sichern (Möglichst durch 2 Personen, den*die Prüfer*in und eine*n Aufsichtführende*n oder durch zwei Aufsichtsführende)
  3. Prüfende*r bzw. Aufsichtsführende*r: Vermerk auf der Klausur, dass ein Täuschungsversuch vorgelegen hat. Der*die Studierende darf die Klausur fortsetzen.
  4. Prüfende*r bzw. Aufsichtsführende*r: Bericht über den Verlauf des Täuschungsversuchs erstellen (PA 13 Täuschungsanzeige), Prüfende*r und Aufsichtführende*r müssen
    unterschreiben, Beweismittel ggf. beifügen
  5. Prüfende*r bzw. Aufsichtsführende*r: Bericht (PA13) an den zuständigen Prüfungsausschuss weitergeben
  6. Prüfungsausschuss: Entscheidung in der nächstgelegenen Sitzung über den Täuschungsversuch
  7. Prüfungsausschuss: Falls der Täuschungsversuch unstrittig ist: Weitergabe der Information an das SSB zum Eintragen der Note 5,0 und Information an die*den Prüfende*n
    Prüfungsausschuss: Falls der Täuschungsversuch strittig ist: Information der Prüfende*n, normale Wertung der Klausur.
  8. Studierende*r: Eine Möglichkeit zum Einreichen eines Widerspruchs besteht bis zu 4 Wochen nach der Klausur

Ihre Ansprechpartner*innen