740-08_Notenbildung (OFIS-K)
Zuletzt geändert von Lea Pflug am 2024/05/30 14:46
Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend" bewertet wurde.
Die Gewichtung und Notenbildung einer Prüfungsleistung die von mehreren Prüfenden bewertet wird, wird in Absprache mit der oder dem Modulverantwortlichen festgelegt.
Bei einer kombinierten Prüfungsleistung wird die Gewichtung der einzelnen Prüfungsleistungen sowie die Notenbildung von der*dem Modulverantwortlichen in Absprache mit den Prüfenden definiert.
Die Note einer Modulprüfung (Modulnote) errechnet sich aus dem Durchschnitt der gewichteten Noten der zugehörigen Prüfungsleistungen.
Die Note lautet bei einem Durchschnitt:
Durchschnitt | Note |
---|---|
bis 1,15 | 1,0 |
über 1,15 bis 1,5 | 1,3 |
über 1,50 bis 1,85 | 1,7 |
über 1,85 bis 2,15 | 2,0 |
über 2,15 bis 2,50 | 2,3 |
über 2,50 bis 2,8 | 2,7 |
über 2,85 bis 3,15 | 3,0 |
über 3,15 bis 3,50 | 3,3 |
über 3,50 bis 3,85 | 3,7 |
über 3,85 bis 4,00 | 4,0 |
über 4,00 | 5,0 |
Die Notenbildung für andere Prüfüngsordnung erfolgt gemäß der jeweiligen Ordung.