Zuletzt geändert von Finja Marie Rahlfs am 2025/07/31 18:43

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4 **Inhalt**
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12 = Hinweise und Grundvoraussetzungen =
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14 **Mobilitätsfenster** erleichtern Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums. Die neuen Curricula am Campus Salzgitter legen Semester fest, in denen unter vereinfachten Bedingungen im Ausland studiert oder eine Abschlussarbeit im Ausland geschrieben werden kann.
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16 Dieser Prozess beschreibt die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die während des Studiums an der Fakultät K **außerhalb eines Mobilitätsfensters **an einer Hochschule im Ausland erbracht wurden. Für eine Anerkennung innerhalb eines Mobilitätsfenster siehe [[740-02_Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters>>doc:OFIS-K - Ostfalia Fakultäts-Informationssystem der Fakultät K - Verkehr-Sport-Tourismus-Medien (Karl-Scharfenberg-Fakultät).Studium, Lehre und Betreuung (OFIS-K).Prüfungen und Anerkennung von Prüfungsleistungen (OFIS-K).740-02_Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters (OFIS-K).WebHome]].
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18 **Außerhalb eines Mobilitätsfensters **müssen Studierende eine Vereinbarung zur Anerkennung für Auslandssemester außerhalb von Mobilitätsfenstern (VA) mit dem Prüfungsausschuss abschließen. Die VA sichert die Anerkennung unter der Voraussetzung zu, dass die vereinbarten Kurse bzw. Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert werden. Der eigentliche Antrag auf Anerkennung erfolgt nach dem Auslandsaufenthalt (s. u.). Die Studierenden entscheiden dann, welche der vereinbarten und erbrachten Leistungen sie sich tatsächlich anerkennen lassen möchten. Es werden ausschließlich positive Leistungen (bestandene Kurse) anerkannt.
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21 (% style="font-size:18px" %)**Ausnahmen und Hinweise**
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23 * Für die Praxisphase im Ausland sind keine gesonderten Formulare notwendig, es gelten dieselben Regelungen und Formulare wie für ein Praxissemester im Inland. Infos sind im OFIS-K [[hier>>doc:OFIS-K - Ostfalia Fakultäts-Informationssystem der Fakultät K - Verkehr-Sport-Tourismus-Medien (Karl-Scharfenberg-Fakultät).Studium, Lehre und Betreuung (OFIS-K).Studium organisieren (OFIS-K).Praxissemester der Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien durchführen (ZOIS->OFIS-K).WebHome]] und auf der Webseite der Ostfalia [[hier>>https://www.ostfalia.de/hochschule/fakultaeten/fakultaet-verkehr-sport-tourismus-medien/fuer-studierende/pruefungen/anerkennung-anrechnung-von-pruefungsleistungen||rel=" noopener noreferrer" target="_blank"]] zu finden. Speziell zu Praktika im Ausland informiert auch [[diese Seite des Career Service>>https://www.ostfalia.de/hochschule/campus-einrichtungen/studierenden-service/career-service||rel=" noopener noreferrer" target="_blank"]].
24 * Im Fall eines Erasmus-Aufenthalts muss die VM abgeschlossen werden, bevor das Erasmus Online Learning Agreement (OLA) initiiert und geteilt wird.
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28 (% style="font-size:18px" %)**Grundvoraussetzungen bzw. Ausschlusskriterien für den Abschluss der Vereinbarung und die Antragstellung**
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30 * Eine Anerkennung ist ausgeschlossen, wenn das Studium nicht an einer staatlich anerkannten Hochschule bzw. in einem akkreditierten Studiengang erfolgt(e).
31 * Anerkennungen können nur genehmigt werden, wenn sie nicht dazu führen, dass der/dem Studierenden für den Studienerfolg notwendige Lernergebnisse fehlen.
32 * Wenn sich die antragstellende Person bereits in einem das entsprechende Modul betreffenden Prüfungsverhältnis mit der Ostfalia befindet, ist eine Anerkennung nicht mehr möglich. Anders gesagt: Eine Anerkennung für ein Modul ist nicht mehr möglich, sobald die Studierenden sich bereits einmal zur zugehörigen Prüfung angemeldet haben (unabhängig davon, ob sie sich ordnungsgemäß von der Prüfung wieder abgemeldet haben bzw. ordnungsgemäß von der Prüfung zurückgetreten sind oder nicht).
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37 = Visualisierung des Prozessablaufs =
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39 {{diagram reference="OFIS-K - Ostfalia Fakultäts-Informationssystem der Fakultät K - Verkehr-Sport-Tourismus-Medien (Karl-Scharfenberg-Fakultät).Studium, Lehre und Betreuung (OFIS-K).Prüfungen und Anerkennung von Prüfungsleistungen (OFIS-K).740-03_Auslandsstudium außerhalb des Mobilitätsfensters (OFIS-K).Diagram70055678" cached="false"/}}
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47 = Beschreibung des Prozesses =
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50 (% style="font-size:18px" %)**A. Vor dem Auslandsstudium**
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52 Die*der Studierende schließt eine Vereinbarung zur Anerkennung für Auslandssemester **außerhalb von Mobilitätsfenstern (VA)** mit dem Prüfungsausschuss ab.
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54 Die VA sichert die Anerkennung unter der Voraussetzung zu, dass die vereinbarten Kurse bzw. Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert werden. Der eigentliche Antrag auf Anerkennung erfolgt nach dem Auslandsaufenthalt (s. u.). Die Studierenden entscheiden dann, welche der vereinbarten und erbrachten Leistungen sie sich tatsächlich anerkennen lassen möchten. Es werden ausschließlich positive Leistungen (bestandene Kurse) anerkannt.
55 {{/info}}
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57 1. __Studierende:__ Unterlagen zum Abschluss der Vereinbarung per Email an [[Nadine Anumba>>doc:OFIS-K - Ostfalia Fakultäts-Informationssystem der Fakultät K - Verkehr-Sport-Tourismus-Medien (Karl-Scharfenberg-Fakultät).Allgemeine Informationen (OFIS-K).Kontakte (OFIS-K).Anumba, Nadine (Dr\.).WebHome]] schicken.
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60 (% style="font-size:18px" %)**Unterlagen zum Abschluss der Vereinbarung**
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62 1. Vereinbarung zur Anerkennung für Auslandssemester außerhalb von Mobilitätsfenstern ([[Teil 1>>https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/.galleries/Downloadgalerie-K-Internationales/AnerkennungAuslandssemester_Vereinbarung_Teil1.pdf]] und [[Teil 2>>https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/.galleries/Downloadgalerie-K-Internationales/AnerkennungAuslandssemester_Vereinbarung_Teil2.pdf]])
63 1. Immatrikulationsbescheinigung
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65 * Die Vereinbarung muss nach dem Muster "VA_NachnameVorname_Teil1" bzw. "VA_NachnameVorname_Teil2" benannt und im pdf-Format belassen werden.
66 * Die Unterschrift soll digital sein (digitale Signatur oder Scan/Einfügen eines Bilds der Unterschrift).
67 * In der Vergangenheit bereits erfolgte Anerkennungsentscheidungen werden dokumentiert und können zur Orientierung abgerufen werden unter: [[https:~~/~~/www.ostfalia.de/cms/de/k/international/studium-praktika-im-ausland/faq/>>https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/studiu-praktika-im-ausland/faq/]]
68
69 **Unterstützende Unterlagen:**
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71 * [[Dokument zur Umrechnung von Credit Points>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/.galleries/Downloadgalerie-K-Internationales/Umrechnung_LP_ECTS.pdf]] - wird nur benötigt, wenn an der Gasthochschule keine ECTS credits vergeben werden
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73 -> die interaktiven pdf-Formulare am besten herunterladen, speichern und mit Adobe Acrobat/dem Acrobat Reader ausfüllen
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76 (% start="2" %)
77 1. __Nadine Anumba:__ Prüfung der Unterlagen und Kriterien.
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79 (% start="3" %)
80 1. __Nadine Anumba:__ Sind die Kriterien für die den Abschluss der Vereinbarung erfüllt?
81 Falls nein: Kontaktaufnahme mit Student*in auf bzgl. alternativer Anerkennungsmöglichkeiten.
82 Fall ja: Weiter mit 4.
83 1. __Nadine Anumba:__ Versand der genehmigten VA an die*den Studierende*n weiter, abspeichern der VA.
84 1. __Studierende:__ Handelt es sich um einen Erasmus-Aufenthalt?
85 Falls nein: Kein weiterer Handlungsbedarf, weiter mit 8. bzw. 9.
86 Falls ja: weiter mit 6.
87 1. __Studierende:__ Entsprechendes OLA initiieren und genehmigen bzw. teilen.
88 1. __Nadine Anumba:__ OLA genehmigen und mit der Partnerhochschule teilen.
89 1. __Studierende:__ Sollten nach dem Abschluss der Vereinbarung Änderungen durch die/den Studierende*n zwingend notwendig sein, muss die/der Studierende eine neue VA erstellen und wie beschrieben zur Genehmigung einreichen. In der neuen VA enthaltene bereits genehmigte Anerkennungen werden aber nicht erneut geprüft, sondern ‚automatisch‘ erneut genehmigt. Die vorhergehende VA behält ihre Gültigkeit.
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91 {{info}}
92 (% style="font-size:18px" %)**B. Nach dem Auslandsstudium**
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94 Die*der Studierende stellt beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Anerkennung der in der VA vereinbarten und erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, welche die*der Studierende sich tatsächlich anerkennen lassen möchte. Es werden ausschließlich positive Leistungen (bestandene Kurse) anerkannt. Die oben genannten Grundvoraussetzungen bzw. Ausschlusskriterien gelten natürlich weiterhin.
95 {{/info}}
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98 **Frist für die Antragstellung**
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100 Anträge auf Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Studiums im Ausland während des jetzigen Studiengangs, aber außerhalb eines Mobilitätsfensters erbracht wurden, müssen innerhalb des 1. oder 2. Folgesemesters nach dem Auslandsstudium erfolgen.
101 {{/warning}}
102
103 (% start="9" %)
104 1. __Studierende:__ Vollständige Unterlagen per Email an [[Nadine Anumba>>doc:OFIS-K - Ostfalia Fakultäts-Informationssystem der Fakultät K - Verkehr-Sport-Tourismus-Medien (Karl-Scharfenberg-Fakultät).Allgemeine Informationen (OFIS-K).Kontakte (OFIS-K).Anumba, Nadine (Dr\.).WebHome]] schicken.
105
106 {{success}}
107 (% style="font-size:18px" %)**Einzureichende Unterlagen**
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109 * Formular „[[Antrag auf Anerkennung für Auslandssemester außerhalb von Mobilitätsfenstern>>https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/.galleries/Downloadgalerie-K-Internationales/Anerkennung_Auslandssemester_Antrag.pdf]]“ inkl. Anlagen
110 * Für Nachweise, die nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch vorliegen, müssen ggf. Übersetzungen eingereicht werden. Welche Übersetzungen erforderlich sind, wird im Einzelfall durch Nadine Anumba ermittelt.
111 * Das Formular muss nach dem Muster "Anerkennung_Auslandssemester_Antrag_NachnameVorname" benannt und im pdf-Format belassen werden.
112 Die Unterschrift soll digital sein (digitale Signatur oder Scan/Einfügen eines Bilds der Unterschrift). Die Anlagen sollen nach folgenden Mustern benannt werden: "VA_NachnameVorname_Teil1", "VA_NachnameVorname_Teil2", „Zeugnis_NachnameVorname“, „Nachweis_XYZ_NachnameVorname“ (z. B. Nachweis_Spanisch_DoeJane)
113
114 -> die interaktiven pdf-Formulare am besten herunterladen, speichern und mit Adobe Acrobat/dem Acrobat Reader ausfüllen
115 {{/success}}
116
117 (% start="10" %)
118 1. __Nadine Anumba:__ Prüfung der Unterlagen
119
120 (% start="11" %)
121 1. __Nadine Anumba:__ Ist eine (Teil-)Ablehnung des Antrages notwendig oder sind die Voraussetzung einer (Teil-)Genehmigung erfüllt?
122 (Teil-)Ablehnung: Die*der Studierende erhält einen Bescheid.
123 (Teil-)Genehmigung: Weitergabe an das SSB über Nadine Anumba
124 1. __SSB:__ Eintragen der Anerkennung in die EPV, Information der Studierenden per E-Mail
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127 **HInweis zu den Eintragungen im EPV:**
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129 * Die (Teil-)Module werden als „bestanden“ eingetragen und gehen nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Es erfolgt eine Kennzeichnung der Anerkennung im Zeugnis.
130 * Die Bearbeitung vollständiger Antragsunterlagen soll möglichst innerhalb von 4 Wochen erfolgen und
131 darf nicht länger als 3 Monate dauern.
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140 = Ihre Ansprechpartner*innen =
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158 = Dokumente =
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161 (% style="font-size:18px" %)**Unterlagen zum Abschluss der Vereinbarung vor dem Auslandsstudium**
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163 1. Vereinbarung zur Anerkennung für Auslandssemester außerhalb von Mobilitätsfenstern ([[Teil 1>>https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/.galleries/Downloadgalerie-K-Internationales/AnerkennungAuslandssemester_Vereinbarung_Teil1.pdf]] und [[Teil 2>>https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/.galleries/Downloadgalerie-K-Internationales/AnerkennungAuslandssemester_Vereinbarung_Teil2.pdf]])
164 1. Immatrikulationsbescheinigung
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166 -> die interaktiven pdf-Formulare am besten herunterladen, speichern und mit Adobe Acrobat/dem Acrobat Reader ausfüllen
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168 **Unterstützende Unterlagen:**
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170 * [[Dokument zur Umrechnung von Credit Points>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/.galleries/Downloadgalerie-K-Internationales/Umrechnung_LP_ECTS.pdf]] - wird nur benötigt, wenn an der Gasthochschule keine ECTS credits vergeben werden
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172 Die Vereinbarung muss nach dem Muster "VA_NachnameVorname_Teil1" bzw. "VA_NachnameVorname_Teil2" benannt und im pdf-Format belassen werden.
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174 Die Unterschrift soll digital sein (digitale Signatur oder Scan/Einfügen eines Bilds der Unterschrift).
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176 In der Vergangenheit bereits erfolgte Anerkennungsentscheidungen werden dokumentiert und können zur Orientierung abgerufen werden unter: [[https:~~/~~/www.ostfalia.de/cms/de/k/international/studium-praktika-im-ausland/faq/>>https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/studiu-praktika-im-ausland/faq/]]
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178 (% style="font-size:18px" %)**Einzureichende Unterlagen nach dem Auslandsstudium**
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180 * Formular „[[Antrag auf Anerkennung für Auslandssemester außerhalb von Mobilitätsfenstern>>https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/.galleries/Downloadgalerie-K-Internationales/Anerkennung_Auslandssemester_Antrag.pdf]]“ inkl. Anlagen
181 * Für Nachweise, die nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch vorliegen, müssen ggf. Übersetzungen eingereicht werden. Welche Übersetzungen erforderlich sind, wird im Einzelfall durch Nadine Anumba ermittelt.
182 * Das Formular muss nach dem Muster "Anerkennung_Auslandssemester_Antrag_NachnameVorname" benannt und im pdf-Format belassen werden.
183 Die Unterschrift soll digital sein (digitale Signatur oder Scan/Einfügen eines Bilds der Unterschrift). Die Anlagen sollen nach folgenden Mustern benannt werden: "VA_NachnameVorname_Teil1", "VA_NachnameVorname_Teil2", „Zeugnis_NachnameVorname“, „Nachweis_XYZ_NachnameVorname“ (z. B. Nachweis_Spanisch_DoeJane)
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