740-02_Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters (OFIS-K)

Zuletzt geändert von Johanna Marie Putensen am 2024/11/20 19:50

Hinweise und Grundvoraussetzungen

Mobilitätsfenster erleichtern Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums. Die neuen Curricula am Campus Salzgitter legen Semester fest, in denen unter vereinfachten Bedingungen im Ausland studiert oder eine Abschlussarbeit im Ausland geschrieben werden kann. Auch ein Pflichtpraktikum kann im Ausland absolviert werden. Die Auslandsaufenthalte sind so in das Studium integriert, dass sich die Studienzeit nicht verlängert.

Die genauen Regularien sind hier zu finden.

Ausnahmen und Hinweise

  • Für die Praxisphase im Ausland sind keine gesonderten Formulare notwendig, es gelten dieselben Regelungen und Formulare wie für ein Praxissemester im Inland. Infos sind im OFIS-K hier und auf der Webseite der Ostfalia hier zu finden. Speziell zu Praktika im Ausland informiert auch diese Seite des Career Service.
  • Im Fall eines Erasmus-Aufenthalts muss die VM abgeschlossen werden, bevor das Erasmus Online Learning Agreement (OLA) initiiert und geteilt wird.

Grundvoraussetzungen bzw. Ausschlusskriterien für die Nutzung des Mobilitätsfensters

  • Wenn Sie bereits eine Prüfung absolviert oder sich zu einer Prüfung angemeldet haben, die laut Studienverlaufsplan im Semester des Mobilitätsfensters liegt, ist die Nutzung des Mobilitätsfensters nicht mehr möglich (unabhängig davon, ob Sie sich ggf. ordnungsgemäß von der Prüfung wieder abgemeldet haben oder zurückgetreten sind).
  • Bei Mobilitätsfenstern im Bachelor-Studium:
    Nach § 14 (3) der Bachelor-Prüfungsordnung wird zu den Prüfungen ab dem fünften Semester und höher nur zugelassen, wer alle Modulprüfungen des ersten Semesters bestanden hat und mindestens 60 Leistungspunkte in ihrem oder seinem Studiengang erreicht hat. Das Mobilitätsfenster im 5. Semester (oder höheren Semestern) kann erst dann genutzt werden, wenn diese Anforderungen erfüllt sind. Wenn überzeugend dargelegt werden kann, dass dies bis zur Absolvierung des Mobilitätsfensters der Fall sein wird, kann das Mobilitätsfenster unter Vorbehalt genehmigt werden.
  • Die (weiteren) Kriterien für den Abschluss der Vereinbarung sind unten unter "Beschreibung des Prozesses" aufgeführt.

Visualisierung des Prozessablaufs

Diagramm Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters

Beschreibung des Prozesses

A. Vor dem Auslandsstudium

Die*der Studierende schließt eine Vereinbarung zum Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters (VM) mit dem Prüfungsausschuss ab.

  1. Studierende: Unterlagen zum Abschluss der Vereinbarung per Email an Nadine Anumba schicken.

Unterlagen zum Abschluss der Vereinbarung

  1. Formular Vereinbarung zum Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters (Teil 1 und Teil 2)
  2. Aktueller Notenspiegel (alle Versuche)
  3. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Die Vereinbarung muss nach dem Muster "VM_NachnameVorname_Teil1" bzw. "VM_NachnameVorname_Teil2" benannt und im pdf-Format belassen werden.
Die Unterschrift soll digital sein (digitale Signatur oder Scan/Einfügen eines Bilds der Unterschrift).
In der Vergangenheit bereits genehmigte Mobilitätsfenster werden dokumentiert und können zur Orientierung abgerufen werden unter:
https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/studium-praktika-im-ausland/faq/

Unterstützende Unterlagen:

-> die interaktiven pdf-Formulare am besten herunterladen, speichern und mit Adobe Acrobat/dem Acrobat Reader ausfüllen

  1. Nadine Anumba: Prüfung der Unterlagen und Kriterien.

Voraussetzungen bzw. Ausschlusskriterien für den Abschluss der Vereinbarung

  • Formale Kriterien (Prüfung durch Nadine Anumba):
    1. Wurde bereits ein Mobilitätsfenster für ein Studium im Ausland genutzt?
      Legt ein Studiengang mehrere Semester fest, in denen ein Auslandsstudium im Rahmen eines Mobilitätsfensters möglich ist, kann der/die Studierende nur in einem dieser Semester unter den Bedingungen des Mobilitätsfensters im Ausland studieren. Die Mobilitätsfenster für eine Praxisphase im Ausland oder eine Abschlussarbeit im Ausland können zusätzlich zu einem Mobilitätsfenster für ein Studium im Ausland genutzt werden.
    2. Handelt es sich bei der Gastinstitution um eine nach dem Recht des Herkunftsstaates staatlich anerkannte Hochschule oder ist der Studiengang akkreditiert?
      Wenn nicht, ist die Genehmigung ausgeschlossen. Im Fall von Partnerhochschulen entfällt die Prüfung, ansonsten siehe hier.
    3. Wurden Leistungspunkte (LP), die nicht nach dem ECTS vergeben werden, korrekt umgerechnet?
      Eine Auflistung bereits umgerechneter LP/credits findet sich hier
    4. Zählen die in der VM angegebenen weiteren Studien- und Prüfungsleistungen zu einer der folgenden Gruppen?
      - fachspezifische Studien- und Prüfungsleistungen an der Gasthochschule oder Ostfalia HaW,
      - fachfremde Studien- und Prüfungsleistungen an der Gasthochschule,
      - vorbereitende und begleitende Sprachkurse an der Gasthochschule oder Ostfalia HaW
      - den Auslandsaufenthalt vor- und nachbereitende Kurse an der Gasthochschule oder Ostfalia
        HaW (wichtig: Es müssen Nachweise mit credits ausgestellt werden!)
    5. Wird insgesamt die Anzahl der LP erreicht, die gemäß Studienverlaufsplan für das Semester vorgesehen ist, in dem das Mobilitätsfenster liegt?
      Die Gesamtzahl der im Mobilitätsfenster zu erbringenden ECTS-Punkte kann dieser Übersicht entnommen werden
  • Fachliche Prüfung (bei Bedarf durch Studiengangsleitung/beauftragte Person):
    1. Werden im Umfang von mind. 15 ECTS-Punkten Fächer an der Gasthochschule absolviert, die den Qualifikationszielen des Studiengangs entsprechen und deren Inhalte nicht überwiegend identisch sind mit den Inhalten von Fächern, die an der Ostfalia HaW vor Antritt des Auslandsstudiums
      bereits absolviert wurden?

Hinweise zur Prüfung:
Ggfs. müssen bei Verständnisschwierigkeiten zusätzlich zu den Beschreibungen im Original Übersetzungen der/des Studierenden angefordert werden – zuvor sollte geprüft werden, ob die Nutzung von deepl ausreicht.
Achtung:
Die VM wird unter dem Vorbehalt genehmigt, dass die/der Studierende sich bis zum Zeitpunkt der Eintragung des Mobilitätsfensters nach dem Auslandsstudium nicht zu einer Prüfung angemeldet hat, die zu einem Modul gehört, das Bestandteil der Vereinbarung ist. Das Mobilitätsfenster kann im Bachelor-Studium nur eingetragen werden, wenn die/der Studierende alle Modulprüfungen des ersten Semesters bestanden und mindestens 60 Leistungspunkte in ihrem oder seinem Studiengang erreicht hat.

Die Bearbeitung vollständiger Unterlagen zur VM soll möglichst innerhalb von 4 Wochen erfolgen und darf nicht länger als 3 Monate dauern.

  1. Nadine Anumba: Sind die Kriterien für die Nutzung des Mobilitätsfensters/den Abschluss der Vereinbarung erfüllt?
    Falls nein: Suche nach Alternativen mit Studierenden
    Fall ja: Weiter mit 4.
  2. Nadine Anumba: Entscheidung oder genehmigte VM an die Studentin*den Studenten schicken.
  3. Studierende: Handelt es sich um einen Erasmus-Aufenthalt?
    Falls nein: Kein weiterer Handlungsbedarf, weiter mit 8. bzw. 9.
    Falls ja: weiter mit 6.
  4. Studierende: Entsprechendes OLA initiieren und genehmigen bzw. teilen.
  5. Nadine Anumba: OLA genehmigen und mit der Partnerhochschule teilen.
  6. Studierende: Sollten nach dem Abschluss der Vereinbarung Änderungen durch die/den Studierende*n zwingend notwendig sein, muss die/der Studierende eine neue VM erstellen und wie beschrieben zur Genehmigung einreichen. Die vorhergehende VM behält ihre Gültigkeit.

B. Nach dem Auslandsstudium

Die*der Studierende weist nach, dass die mit dem Prüfungsausschuss vereinbarten Leistungen erbracht wurden, so dass das Mobilitätsfenster für das entsprechende Semester eingetragen werden kann.

Frist für den Nachweis

Der Nachweis muss innerhalb des ersten Folgesemesters nach der letzten bestandenen Prüfung des Mobilitätsfensters erfolgen.

  1. Studierende: Vollständige Unterlagen per Email an Nadine Anumba schicken.

Einzureichende Unterlagen

  • Formular „Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters: Nachweis“ inkl. Anlagen
  • Das Formular muss nach dem Muster "Mobilitätsfenster_Nachweis_NachnameVorname“ benannt und im pdf-Format belassen werden.
  • Die Unterschrift soll digital sein (digitale Signatur oder Scan/Einfügen eines Bilds der Unterschrift).
  • Die Anlagen sollen nach folgenden Mustern benannt werden: "VM_NachnameVorname_Teil1", "VM_NachnameVorname_Teil2", „Zeugnis_NachnameVorname“, „Nachweis_XYZ_NachnameVorname“ (z. B. Nachweis_Spanisch_DoeJane)
  • Für Leistungsnachweise, die nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch vorliegen, müssen ggf. Übersetzungen eingereicht werden. Welche Übersetzungen erforderlich sind, wird im Einzelfall durch Nadine Anumba ermittelt.

-> die interaktiven pdf-Formulare am besten herunterladen, speichern und mit Adobe Acrobat/dem Acrobat Reader ausfüllen

  1. Nadine Anumba: Prüfung der Kriterien und vereinbarten Leistungen

Hinweise beim Nichtbestehen von Leistungen

  • Im Falle des Nichtbestehens einer oder mehrerer gemäß der Lernvereinbarung vorgesehenen Prüfungen sollen diese wenn möglich wiederholt werden.
  • Ist eine Wiederholung nicht möglich, können gleichwertige Ersatzleistungen erbracht werden. Diese müssen in einer neuen Vereinbarung aufgeführt und wie oben dargelegt eingereicht und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
  • Insgesamt können für eine nicht bestandene Prüfung maximal zwei weitere Prüfungsversuche unternommen werden, entweder in Form einer Wiederholungsprüfung und/oder Ersatzleistung.
  • Bei endgültigem Nichtbestehen des Auslandsstudiums im Rahmen des Mobilitätsfensters müssen die Prüfungsleistungen, die laut Studienverlaufsplan in dem Semester des Mobilitätsfensters liegen, noch erbracht werden. Ggf. können einzelne Leistungen aus dem Auslandsstudium anerkannt werden.
  1. Nadine Anumba: Sind die Kriterien und vereinbarten Leistungen erfüllt?
    Falls Nein: Das Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters wurde nicht bestanden und wird nicht in die EPV eingetragen.
    Falls Ja: Weitergabe an das SSB über Nadine Anumba
  2. SSB: Eintragen des Mobilitätsfensters und Information der Studierenden per E-Mail

Das Mobilitätsfenster wird wie folgt eingetragen:

  • In die EPV/das Zeugnis im betreffenden Semester,
    Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters, bestanden, Anzahl LP des Semesters lt. Studienverlaufsplan

Ins Diploma Supplement unter 4.3 Programme details, individual credits gained and grades/marks obtained
Mobility window details:
Courses attended at NAME OF THE UNIVERSITY in COUNTRY          Credit (local credit system)       Grade (local grade system)
Zusätzlich wird ein Einleger für das Zeugnis erstellt, der diese Tabelle enthält.

Die Bearbeitung vollständiger Unterlagen soll möglichst innerhalb von 4 Wochen erfolgen und darf
nicht länger als 3 Monate dauern.


Ihre Ansprechpartner*innen

 

Dr. Nadine Anumba

Internationalisierungskoordinatorin

Fakultät Karl-Scharfenberg

Telefon: +49 (0) 05341 875 52460
E-Mail: n.anumba@ostfalia.de
Internet: https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/

Weitere Informationen und Hilfestellungen:
Internationalisierung Salzgitter
International Student Office (ISO)
Informationen zu Anrechnung und Anerkennung

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Postanschrift

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Besucheradresse und Sprechzeiten

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Raum B.1 OG.08
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung

Das Makro [display] konnte nicht ausgeführt werden. Grund: [Current user [null] doesn't have view rights on document [iso:OFIS-K - Ostfalia Fakultäts-Informationssystem der Fakultät K - Verkehr-Sport-Tourismus-Medien (Karl-Scharfenberg-Fakultät).Z-OFIS-K_Archiv.Studierenden-Servicebüro (SSB) Salzgitter (ZOIS -> OFIS-K).WebHome]]. Klicke auf diese Nachricht, um Details zu erfahren.

 

Prüfungssekretariat Salzgitter

 

 

b_hoetzel.jpg_1628330367.jpg

Britta Hötzel

+49 (0) 5341 875 51010
b.hoetzel@ostfalia.de

 

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Jana Kiehne

+49 (0) 5341 875 51020
ja.kiehne@ostfalia.de
 

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Angela Lenz

+49 (0) 5341 875
51025

ang.lenz@ostfalia.de
 

Postanschrift

Besucheradresse

 

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
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Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Prüfungssekretariat
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Raum A.EG.15a

 

Sprechzeiten

Wochentag

Vormittag

Nachmittag

Montag

08:00 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr*

Dienstag

08:00 bis 12:30 Uhr

 

Mittwoch

08:00 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr*

Donnerstag

08:00 bis 12:30 Uhr

 

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr*

 

* in der Vorlesungsfreien Zeit nur Montag bis Donnerstag bis 12:00 Uhr

Wichtig: Aktuelle Dokumente und Informationen des Prüfungsausschusses (für Professor*innen und Mitarbeitende)

Prüfungsausschuss - Professor*innen

Prüfungsausschuss - Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

https://www.ostfalia.de/export/sites/default/de/iftr/.galleries/Portraits/Lessmann.jpg

Prof. Dr. Grit Leßmann
(Prüfungsausschussvorsitzende)

Telefon: +49 (0) 05341 875 52130
E-Mail: g.lessmann@ostfalia.de

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Silvia Mödeker

+49 (0) 05341 875 51770
s.moedeker@ostfalia.de

Prüfungsausschuss - Studierende

Prüfungsausschuss - Vertretungen

Felix Matthes Teubler (MK)

E-Mail: f.teubler@ostfalia.de

Nachrücker:innen:

Lia Berger (FDU)

Professor*innen:

Prof. Dr. Marco Brey

Prof. Dr. Berit Andronis

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:
Silvia Mödeker

Prüfungsauschuss

Postanschrift / Besucheradresse

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter


Dokumente

Unterlagen zum Abschluss der Vereinbarung vor dem Auslandsstudium

  1. Formular Vereinbarung zum Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters (Teil 1 und Teil 2)
  2. Aktueller Notenspiegel (alle Versuche)
  3. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Die Vereinbarung muss nach dem Muster "VM_NachnameVorname_Teil1" bzw. "VM_NachnameVorname_Teil2" benannt und im pdf-Format belassen werden.
Die Unterschrift soll digital sein (digitale Signatur oder Scan/Einfügen eines Bilds der Unterschrift).
In der Vergangenheit bereits genehmigte Mobilitätsfenster werden dokumentiert und können zur Orientierung abgerufen werden unter:
https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/studium-praktika-im-ausland/faq/

Unterstützende Unterlagen:

Einzureichende Unterlagen nach dem Auslandsstudium

  • Formular „Auslandsstudium im Rahmen des Mobilitätsfensters: Nachweis“ inkl. Anlagen
  • Das Formular muss nach dem Muster "Mobilitätsfenster_Nachweis_NachnameVorname“ benannt und im pdf-Format belassen werden.
  • Die Unterschrift soll digital sein (digitale Signatur oder Scan/Einfügen eines Bilds der Unterschrift).
  • Die Anlagen sollen nach folgenden Mustern benannt werden: "VM_NachnameVorname_Teil1", "VM_NachnameVorname_Teil2", „Zeugnis_NachnameVorname“, „Nachweis_XYZ_NachnameVorname“ (z. B. Nachweis_Spanisch_DoeJane)
  • Für Leistungsnachweise, die nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch vorliegen, müssen ggf. Übersetzungen eingereicht werden. Welche Übersetzungen erforderlich sind, wird im Einzelfall durch Nadine Anumba ermittelt.