740-01_Anerkennung von Prüfungsleistungen aus vorherigem Studium (OFIS-K)

Zuletzt geändert von Johanna Marie Putensen am 2024/11/20 19:48

Ausnahmen

In diesen Fällen muss der untenstehende Prozess nicht durchlaufen werden. Es gelten die folgenden Hinweise:

Wahlpflichtfächer im Bereich Verkehr - Logistik 
Für die Anerkennung bzw. Eintragung von Sprachkursen als Wahlpflichtfächer (Voraussetzung: mind. Niveau A2) ist keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Leistungsnachweisen an das SSB.

Zur Anerkennung anderer Leistungen (keine Sprachkurse) für WPF stellen Sie bitte einen Antrag an den Prüfungsausschuss mit dem Formular PA01 (inkl. einschlägiger Nachweise).

Gemeinsam verwendete Module bei fakultätsinternem Studiengangswechsel 
Einige Module werden von mehreren Studiengängen der Fakultät verwendet. Wenn bei einem fakultätsinternen Studiengangswechsel ein Modul anerkannt werden soll, welches laut Modulkatalog von dem zuvor studierten Studiengang und dem aktuell studierten Studiengang verwendet wird, ist keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Bitte wenden Sie sich mit einem formlosen Antrag inkl. Leistungsnachweis an das SSB.

Immatrikulation nach Gasthörerschaft im selben Studiengang 
Wenn Sie im Rahmen einer Gasthörerschaft Prüfungsleistungen in einem Studiengang erbracht haben, in den Sie sich später immatrikulieren, ist keine Antragstellung über das hier dargelegte Verfahren nötig. Bitte wenden Sie sich mit einem formlosen Antrag inkl. Leistungsnachweis an das SSB.

MBA nach Zertifikatsstudium 
Wenn Sie sich in einen der MBA-Studiengänge der Fakultät einschreiben und in dem MBA-Studiengang zuvor Leistungen im Rahmen eines Zertifikats-/Diplomstudiums absolviert haben, werden die Leistungen in der Regel automatisch übernommen.

Hinweise und Grundvoraussetzungen

Dieser Prozess beschreibt die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus eine Studium vor dem aktuellen Studium. Für die Anrechnung dieser Leistungen sind bestimmte Fristen und Grundvoraussetzungen festgelegt worden:

Frist für die Antragstellung
Anträge auf Anerkennung müssen innerhalb der ersten beiden Studiensemester nach Immatrikulation erfolgen.
Wenn der Antrag nicht mindestens 4 Wochen vor der Frist zur Prüfungsanmeldung vollständig gestellt wird, ist nicht gewährleistet, dass bis zur Frist der Prüfungsanmeldung über ihn entschieden wird.

Grundvoraussetzungen bzw. Ausschlusskriterien für die Antragstellung

  1. Eine Anerkennung ist ausgeschlossen, wenn das Studium nicht an einer staatlich anerkannten Hochschule bzw. in einem akkreditierten Studiengang erfolgte.
  2. Die Anerkennung von Leistungen/Kompetenzen aus einem Bachelor-Studium für ein Master-Studium ist ausgeschlossen.
  3. Wenn sich die antragstellende Person bereits in einem das entsprechende Modul betreffenden Prüfungsverhältnis mit der Ostfalia befindet, ist eine Anerkennung nicht mehr möglich. Anders gesagt: Eine Anerkennung für ein Modul ist nicht mehr möglich, sobald Sie sich sich bereits einmal zur zugehörigen Prüfung angemeldet haben (unabhängig davon, ob Sie sich ordnungsgemäß von der Prüfung wieder abgemeldet haben bzw. ordnungsgemäß von der Prüfung zurückgetreten sind oder nicht).
  4. Eine Anerkennung kann nur für ganze Module beantragt werden.
  5. Eine Anerkennung kann nur erfolgen, wenn keine wesentlichen Unterschiede in den Lernergebnissen bestehen, also darin, was Studierende nach Abschluss einer bestimmten Lernaktivität wissen, verstehen und in der Lage zu tun sein sollten. Ein wesentlicher Unterschied liegt vor, wenn für den Studienerfolg zwingend notwendige Lernergebnisse aufgrund der Anerkennung insgesamt nicht erworben würden. Sofern Sie trotz bzw. mit der Anerkennung die Qualifikationsziele des Studiengangs erreichen (können), liegt kein wesentlicher Unterschied vor.

Visualisierung des Prozessablaufs

Diagram Anerkennung von Prüfungsleistungen aus vorherigem Studium

Beschreibung des Prozesses

  1. Studierende: Alle Antragsunterlagen ausfüllen und per Email an das SSB schicken. E-Mail: ssb-sz@ostfalia.de

Hinweise zu den Antragsunterlagen: Das Anerkennungsportfolio

  1. Checkliste
  2. Antragsformular PA05
  3. Immatrikulationsbescheinigung
  4. Begründung
    Bitte stellen Sie sich auf maximal einer Seite als Person vor. Legen Sie in eigenen Worten dar, warum Sie den Antrag stellen. Verweisen Sie dabei auf Ihre bisher erworbenen Kompetenzen. Beziehen Sie sich an dieser Stelle nicht wortwörtlich auf Inhalte und Lernergebnisse der Studienmodule (dieser Schritt erfolgt in der Anerkennungssynopse).
  5. Tabellarische Übersicht zur einschlägigen Hochschulbildung mit Stichpunkten zur staatlichen Anerkennung der Hochschulen bzw. der Akkreditierung der Studienprogramme, zu den Qualifikationszielen und Niveaus der absolvierten Studienprogramme (Einordnung in einschlägige Qualifikationsrahmen, vor allem DQR/EQR), zum verwendeten Leistungspunkte- und Notensystem und Verweisen auf die entsprechenden Nachweise und ausführlichen Erläuterungen. Wenn ausschließlich Leistungen anerkannt werden sollen, die an der Ostfalia HaW erbracht wurden, entfällt diese Übersicht.
  6. Anerkennungssynopse
    Achtung: Die Anerkennung kann ausschließlich für ganze Module beantragt werden!
  7. Nachweise
    aus denen eindeutig hervorgeht, dass Sie über die angegebenen Kompetenzen verfügen, und die die Angaben zur Hochschulbildung in der tabellarischen Übersicht bestätigen:
  • Alle (aber nur die) in der tabellarischen Übersicht und Anerkennungssynopse genannten Nachweise sind beizufügen.
  • Verweisen Sie gegebenenfalls auf konkrete Seiten in den Nachweisen. Markieren Sie die einschlägigen Informationen in den Nachweisen.
  • Nummerieren Sie Ihre Nachweise wie folgt:
    • Zeugnisse u. Ä., die das Bestehen der Prüfungsleistung bzw. Erreichen der Lernergebnisse belegen, fortlaufend mit Z1, Z2, Z3, ...
    • (Weitere) Unterlagen, aus denen Lernziele/-ergebnisse hervorgehen, fortlaufend mit L1, L2, L3, ...
    • Nachweise, die die Angaben in der Übersicht zur Hochschulbildung ausführen und belegen, fortlaufend mit H1, H2, H3, ...
    • Diese Nummern werden in der Anerkennungssynopse neben der damit belegten Kompetenz eingetragen bzw. in der tabellarischen Übersicht bei der entsprechenden Angabe aufgeführt.
  • Weitere Unterlagen, aus denen Lernziele/-ergebnisse hervorgehen, können z. B. Kursbeschreibungen, Skripte und Prüfungsleistungen sein. Modul-/Kursbeschreibungen, Syllabi und Ähnliches sind zwingend beizufügen, wenn diese existieren.
  • Falls nicht eindeutig ersichtlich ist, aus welchem Zusammenhang die Nachweise stammen, fügen Sie bitte entsprechende Erläuterungen hinzu.
  • Zeugnisse und Leistungsnachweise müssen im Original im SSB vorgelegt werden.
  • Für Nachweise, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen ggf. Übersetzungen eingereicht werden. Welche Übersetzungen erforderlich sind, wird im Einzelfall durch Nadine Anumba ermittelt.

Die Antragsunterlagen müssen in der genannten Reihenfolge in einer PDF-Datei von maximal 5 MB zusammengefasst werden. Die Datei muss nach dem Muster "Anerkennungsportfolio_NachnameVorname" benannt sein. Unterschriften dürfen digital sein.

  1. Studierende: Zeugnisse im SSB im Original vorlegen.

Die Antragstellung ist erst dann vollständig erfolgt, wenn die Zeugnisse im Original vorgelegt wurden!
Im Fall von Leistungsnachweisen, die von der Ostfalia HaW ausgestellt wurden, und im Fall von elektronisch erstellten Nachweisen, die ohne Unterschrift gültig sind, entfällt dieser Schritt.

  1. SSB: Prüfung und Weitergabe an Nadine Anumba.
  2. Nadine Anumba: Prüfung der Unterlagen und bei Bedarf Kontaktieren der Studiengangsleitung.
  3. Studiengangsleitungen: Inhaltliche Prüfung und Empfehlung an Nadine Anumba:
  4. Nadine Anumba: Weitergabe an den Prüfungsausschuss
  5. Prüfungsausschuss: Genehmigung des Antrags? 
    Falls Nein: Weitergabe über Nadine Anumba an das Prüfungssekretariat: Offizieller, schriftlicher Bescheid an Studierende.
    Falls Ja: Weitergabe an das SSB über Nadine Anumba
  6. SSB: Eintragen der Anerkennung und Information der Studierenden per E-Mail

Wenn Noten aus dem gleichen Notensystem wie dem an der Ostfalia verwendeten vorliegen, werden diese übernommen, sofern eine eindeutige Zuordnung oder schlüssige Notenbildung möglich ist. Wenn die Notenübernahme nicht möglich ist oder wenn keine Note oder eine Note aus einem anderen Notensystem vorliegt, wird das Modul als „bestanden“ eingetragen und geht nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. In beiden Fällen erfolgt eine Kennzeichnung der Anerkennung im
Zeugnis.

Die Bearbeitung eines vollständigen Antrags soll möglichst innerhalb von 4 Wochen erfolgen und darf nicht länger als 3 Monate dauern.


Ihre Ansprechpartner*innen

 

Dr. Nadine Anumba

Internationalisierungskoordinatorin

Fakultät Karl-Scharfenberg

Telefon: +49 (0) 05341 875 52460
E-Mail: n.anumba@ostfalia.de
Internet: https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/

Weitere Informationen und Hilfestellungen:
Internationalisierung Salzgitter
International Student Office (ISO)
Informationen zu Anrechnung und Anerkennung

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Postanschrift

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Besucheradresse und Sprechzeiten

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Raum B.1 OG.08
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung

Das Makro [display] konnte nicht ausgeführt werden. Grund: [Current user [null] doesn't have view rights on document [iso:OFIS-K - Ostfalia Fakultäts-Informationssystem der Fakultät K - Verkehr-Sport-Tourismus-Medien (Karl-Scharfenberg-Fakultät).Z-OFIS-K_Archiv.Studierenden-Servicebüro (SSB) Salzgitter (ZOIS -> OFIS-K).WebHome]]. Klicke auf diese Nachricht, um Details zu erfahren.

 

Prüfungssekretariat Salzgitter

 

 

b_hoetzel.jpg_1628330367.jpg

Britta Hötzel

+49 (0) 5341 875 51010
b.hoetzel@ostfalia.de

 

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Jana Kiehne

+49 (0) 5341 875 51020
ja.kiehne@ostfalia.de
 

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Angela Lenz

+49 (0) 5341 875
51025

ang.lenz@ostfalia.de
 

Postanschrift

Besucheradresse

 

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Prüfungssekretariat
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Raum A.EG.15a

 

Sprechzeiten

Wochentag

Vormittag

Nachmittag

Montag

08:00 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr*

Dienstag

08:00 bis 12:30 Uhr

 

Mittwoch

08:00 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr*

Donnerstag

08:00 bis 12:30 Uhr

 

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr*

 

* in der Vorlesungsfreien Zeit nur Montag bis Donnerstag bis 12:00 Uhr

Wichtig: Aktuelle Dokumente und Informationen des Prüfungsausschusses (für Professor*innen und Mitarbeitende)

Prüfungsausschuss - Professor*innen

Prüfungsausschuss - Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

https://www.ostfalia.de/export/sites/default/de/iftr/.galleries/Portraits/Lessmann.jpg

Prof. Dr. Grit Leßmann
(Prüfungsausschussvorsitzende)

Telefon: +49 (0) 05341 875 52130
E-Mail: g.lessmann@ostfalia.de

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Silvia Mödeker

+49 (0) 05341 875 51770
s.moedeker@ostfalia.de

Prüfungsausschuss - Studierende

Prüfungsausschuss - Vertretungen

Felix Matthes Teubler (MK)

E-Mail: f.teubler@ostfalia.de

Nachrücker:innen:

Lia Berger (FDU)

Professor*innen:

Prof. Dr. Marco Brey

Prof. Dr. Berit Andronis

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:
Silvia Mödeker

Prüfungsauschuss

Postanschrift / Besucheradresse

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter


Dokumente

Hinweise zu den Antragsunterlagen: Das Anerkennungsportfolio

  1. Checkliste
  2. Antragsformular PA05
  3. Immatrikulationsbescheinigung
  4. Begründung
    Bitte stellen Sie sich auf maximal einer Seite als Person vor. Legen Sie in eigenen Worten dar, warum Sie den Antrag stellen. Verweisen Sie dabei auf Ihre bisher erworbenen Kompetenzen. Beziehen Sie sich an dieser Stelle nicht wortwörtlich auf Inhalte und Lernergebnisse der Studienmodule (dieser Schritt erfolgt in der Anerkennungssynopse).
  5. Tabellarische Übersicht zur einschlägigen Hochschulbildung mit Stichpunkten zur staatlichen Anerkennung der Hochschulen bzw. der Akkreditierung der Studienprogramme, zu den Qualifikationszielen und Niveaus der absolvierten Studienprogramme (Einordnung in einschlägige Qualifikationsrahmen, vor allem DQR/EQR), zum verwendeten Leistungspunkte- und Notensystem und Verweisen auf die entsprechenden Nachweise und ausführlichen Erläuterungen. Wenn ausschließlich Leistungen anerkannt werden sollen, die an der Ostfalia HaW erbracht wurden, entfällt diese Übersicht.
  6. Anerkennungssynopse
    Achtung: Die Anerkennung kann ausschließlich für ganze Module beantragt werden!
  7. Nachweise
    aus denen eindeutig hervorgeht, dass Sie über die angegebenen Kompetenzen verfügen, und die die Angaben zur Hochschulbildung in der tabellarischen Übersicht bestätigen:
  • Alle (aber nur die) in der tabellarischen Übersicht und Anerkennungssynopse genannten Nachweise sind beizufügen.
  • Verweisen Sie gegebenenfalls auf konkrete Seiten in den Nachweisen. Markieren Sie die einschlägigen Informationen in den Nachweisen.
  • Nummerieren Sie Ihre Nachweise wie folgt:
    • Zeugnisse u. Ä., die das Bestehen der Prüfungsleistung bzw. Erreichen der Lernergebnisse belegen, fortlaufend mit Z1, Z2, Z3, ...
    • (Weitere) Unterlagen, aus denen Lernziele/-ergebnisse hervorgehen, fortlaufend mit L1, L2, L3, ...
    • Nachweise, die die Angaben in der Übersicht zur Hochschulbildung ausführen und belegen, fortlaufend mit H1, H2, H3, ...
    • Diese Nummern werden in der Anerkennungssynopse neben der damit belegten Kompetenz eingetragen bzw. in der tabellarischen Übersicht bei der entsprechenden Angabe aufgeführt.
  • Weitere Unterlagen, aus denen Lernziele/-ergebnisse hervorgehen, können z. B. Kursbeschreibungen, Skripte und Prüfungsleistungen sein. Modul-/Kursbeschreibungen, Syllabi und Ähnliches sind zwingend beizufügen, wenn diese existieren.
  • Falls nicht eindeutig ersichtlich ist, aus welchem Zusammenhang die Nachweise stammen, fügen Sie bitte entsprechende Erläuterungen hinzu.
  • Zeugnisse und Leistungsnachweise müssen im Original im SSB vorgelegt werden.
  • Für Nachweise, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen ggf. Übersetzungen eingereicht werden. Welche Übersetzungen erforderlich sind, wird im Einzelfall durch Nadine Anumba ermittelt.

Die Antragsunterlagen müssen in der genannten Reihenfolge in einer PDF-Datei von maximal 5 MB zusammengefasst werden. Die Datei muss nach dem Muster "Anerkennungsportfolio_NachnameVorname" benannt sein. Unterschriften dürfen digital sein.