740-00_Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Ausbildungsverhältnissen vor dem Studium (OFIS-K)

Zuletzt geändert von Johanna Marie Putensen am 2024/11/20 19:47

Hinweise und Grundvoraussetzungen

Dieser Prozess beschreibt die Anrechnung von Leistungen aus einer Ausbildung, die vor dem aktuellen Studium absolviert wurde.

Für die Anrechnung dieser Leistungen sind bestimmte Fristen und Grundvoraussetzungen festgelegt worden:

Frist für die Antragstellung
Anträge auf Anrechnung müssen innerhalb der ersten beiden Studiensemester nach Immatrikulation erfolgen.
Wenn der Antrag nicht mindestens 4 Wochen vor der Frist zur Prüfungsanmeldung vollständig gestellt wird, ist nicht gewährleistet, dass bis zur Frist der Prüfungsanmeldung über ihn entschieden wird.

Grundvoraussetzungen bzw. Ausschlusskriterien für die Antragstellung

  1. Wenn die Ausbildung, aus der Leistungen angerechnet werden sollen, Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist, ist die Anrechnung nicht möglich.
  2. Anrechnungen für die betreute Praxisphase/das Praxissemester sind nicht möglich.
  3. Wenn sich die antragstellende Person bereits in einem das entsprechende Modul betreffenden Prüfungsverhältnis mit der Ostfalia befindet, ist eine Anrechnung nicht mehr möglich. Anders gesagt: Eine Anrechnung für ein Modul ist nicht mehr möglich, sobald Sie sich bereits einmal zur zugehörigen Prüfung angemeldet haben (unabhängig davon, ob Sie sich ordnungsgemäß von der Prüfung wieder abgemeldet haben bzw. ordnungsgemäß von der Prüfung zurückgetreten sind oder nicht).
  4. Eine Anrechnung kann nur auf Modulebene bzw. für ganze Module beantragt werden.
  5. Eine Anrechnung kann nur im Fall der Gleichwertigkeit erfolgen. Was bedeutet das? Bei der Anrechnung wird Ihnen bescheinigt, dass Sie bereits über die Kompetenzen verfügen, die in einem Modul entwickelt werden sollen. Es muss also festgestellt werden, ob die Kompetenzen vorhanden sind. Dazu müssen die Lernziele und zu vermittelnden Kompetenzen des Moduls, für das die Anrechnung beantragt wird, mit Ihren nachgewiesenen Kompetenzen verglichen werden, und zwar inhaltlich und niveaubezogen. Der Vergleich erfolgt anhand Ihrer Antragsunterlagen und ggf. eines Fachgesprächs. Zu beachten ist, dass für die Anrechnung nicht die Gleichartigkeit/Identität, sondern die Gleichwertigkeit/Äquivalenz festgestellt werden muss. Bzgl. der inhaltlichen Gleichwertigkeit wird ein Deckungsgrad von 70 % als ausreichend erachtet, aber für den Studien-/späteren Berufserfolg zwingend erforderliche Kompetenzen müssen vorhanden sein.
  6. Insgesamt können Anrechnungen maximal bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte erfolgen.

Visualisierung des Prozessablaufs

Diagram Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Ausbildungsverhältnissen vor dem Studium

Beschreibung des Prozesses

  1. Studierende: Alle Antragsunterlagen ausfüllen und per Email an das SSB schicken. E-Mail: ssb-sz@ostfalia.de

Hinweise zu den Antragsunterlagen: Das Anrechnungsportfolio

  1. Checkliste
  2. Antragsformular PA05
  3. Immatrikulationsbescheinigung
  4. Begründung
    Bitte stellen Sie sich auf maximal einer Seite als Person vor. Legen Sie in eigenen Worten dar, warum Sie den Antrag stellen. Verweisen Sie dabei auf Ihre bisher erworbenen Kompetenzen. Beziehen Sie sich an dieser Stelle nicht wortwörtlich auf Inhalte und Lernergebnisse der Studienmodule (dieser Schritt erfolgt in der Anrechnungssynopse).
  5. Tabellarischer Lebenslauf
    mit genauen Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung, Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie ggf. zu beruflichen Tätigkeiten, Freiwilligenarbeit u. Ä.
    (bitte kein Foto und keine Angaben zu Grundschule, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, Familienstand)
  6. Anrechnungssynopse thumb_down
    zu jedem der Module, für das Sie eine Anrechnung beantragen
    Achtung: Die Anrechnung kann ausschließlich für ganze Module beantragt werden!
  7. Nachweise
    aus denen eindeutig hervorgeht, dass Sie über die angegebenen Kompetenzen verfügen:
  •  Alle (aber nur die) in der Anrechnungssynopse genannten Nachweise sind beizufügen.
  •  Verweisen Sie gegebenenfalls auf konkrete Seiten in den Nachweisen. Markieren Sie die einschlägigen Informationen in den Nachweisen.
  •  Nummerieren Sie Ihre Nachweise wie folgt:
    •  Zeugnisse u. Ä. fortlaufend mit Z1, Z2, Z3, ...
    • (Weitere) Unterlagen aus Bildungsangeboten fortlaufend mit B1, B2, B3, ...
    • Weitere Nachweise fortlaufend mit N1, N2, N3, ...
    • Diese Nummern werden in der Anrechnungssynopse neben der damit belegten Kompetenz eingetragen.
    • Weitere Unterlagen aus Bildungsangeboten sollen Rückschlüsse auf die erworbenen Kompetenzen, Lehrinhalte oder Lehrziele zulassen, z. B. Kursbeschreibungen, Prüfungsleistungen.
  • Falls nicht eindeutig ersichtlich ist, aus welchem Zusammenhang die Nachweise stammen, fügen Sie bitte entsprechende Erläuterungen hinzu.
  • Zeugnisse müssen im Original im SSB vorgelegt werden.
  • Für Nachweise, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen ggf. Übersetzungen eingereicht werden. Welche Übersetzungen erforderlich sind, wird im Einzelfall durch Nadine Anumba ermittelt.

Die Antragsunterlagen müssen in der genannten Reihenfolge in einer PDF-Datei von maximal 5 MB zusammengefasst werden. Die Datei muss nach dem Muster "Anrechnungsportfolio_NachnameVorname" benannt sein. Unterschriften dürfen digital sein.

  1. Studierende: Zeugnisse im SSB im Original vorlegen.

Die Antragstellung ist erst dann vollständig erfolgt, wenn die Zeugnisse im Original vorgelegt wurden!

  1. SSB: Prüfung und Weitergabe an Nadine Anumba.
  2. Nadine Anumba: Prüfung der Unterlagen und bei Bedarf Kontaktieren der Modulverantwortlichen/ Rücksprache.
  3. Modulverantwortliche: Inhaltliche Prüfung. Fehlen noch Informationen oder ist ein Fachgespräch nötig?
    Falls ja: Benachrichtigung der Studierenden per E-Mail. Durchführung eines Gesprächs, evtl. Einholen von weiteren Unterlagen.
    Falls Nein: Empfehlung an Nadine Anumba, weiter mit 6.
  4. Nadine Anumba: Weitergabe an den Prüfungsausschuss
  5. Prüfungsausschuss: Genehmigung des Antrags? 
    Falls Nein: Weitergabe an das Prüfungssekretariat durch Nadine Anumba. Offizieller, schriftlicher Bescheid an Studierende.
    Falls Ja: Weitergabe an das SSB
  6. SSB: Eintragen der Anrechnung und Information der Studierenden per E-Mail

Ihre Ansprechpartner*innen

 

Dr. Nadine Anumba

Internationalisierungskoordinatorin

Fakultät Karl-Scharfenberg

Telefon: +49 (0) 05341 875 52460
E-Mail: n.anumba@ostfalia.de
Internet: https://www.ostfalia.de/cms/de/k/international/

Weitere Informationen und Hilfestellungen:
Internationalisierung Salzgitter
International Student Office (ISO)
Informationen zu Anrechnung und Anerkennung

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Postanschrift

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Besucheradresse und Sprechzeiten

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Raum B.1 OG.08
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung

Das Makro [display] konnte nicht ausgeführt werden. Grund: [Current user [null] doesn't have view rights on document [iso:OFIS-K - Ostfalia Fakultäts-Informationssystem der Fakultät K - Verkehr-Sport-Tourismus-Medien (Karl-Scharfenberg-Fakultät).Z-OFIS-K_Archiv.Studierenden-Servicebüro (SSB) Salzgitter (ZOIS -> OFIS-K).WebHome]]. Klicke auf diese Nachricht, um Details zu erfahren.

 

Prüfungssekretariat Salzgitter

 

 

b_hoetzel.jpg_1628330367.jpg

Britta Hötzel

+49 (0) 5341 875 51010
b.hoetzel@ostfalia.de

 

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Jana Kiehne

+49 (0) 5341 875 51020
ja.kiehne@ostfalia.de
 

Lenz_Angela.jpg

Angela Lenz

+49 (0) 5341 875
51025

ang.lenz@ostfalia.de
 

Postanschrift

Besucheradresse

 

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Prüfungssekretariat
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter

Raum A.EG.15a

 

Sprechzeiten

Wochentag

Vormittag

Nachmittag

Montag

08:00 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr*

Dienstag

08:00 bis 12:30 Uhr

 

Mittwoch

08:00 bis 12:30 Uhr

13:30 bis 15:30 Uhr*

Donnerstag

08:00 bis 12:30 Uhr

 

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr*

 

* in der Vorlesungsfreien Zeit nur Montag bis Donnerstag bis 12:00 Uhr

Wichtig: Aktuelle Dokumente und Informationen des Prüfungsausschusses (für Professor*innen und Mitarbeitende)

Prüfungsausschuss - Professor*innen

Prüfungsausschuss - Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

https://www.ostfalia.de/export/sites/default/de/iftr/.galleries/Portraits/Lessmann.jpg

Prof. Dr. Grit Leßmann
(Prüfungsausschussvorsitzende)

Telefon: +49 (0) 05341 875 52130
E-Mail: g.lessmann@ostfalia.de

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Silvia Mödeker

+49 (0) 05341 875 51770
s.moedeker@ostfalia.de

Prüfungsausschuss - Studierende

Prüfungsausschuss - Vertretungen

Felix Matthes Teubler (MK)

E-Mail: f.teubler@ostfalia.de

Nachrücker:innen:

Lia Berger (FDU)

Professor*innen:

Prof. Dr. Marco Brey

Prof. Dr. Berit Andronis

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:
Silvia Mödeker

Prüfungsauschuss

Postanschrift / Besucheradresse

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
38229 Salzgitter


Dokumente

Hinweise zu den Antragsunterlagen: Das Anrechnungsportfolio

  1. Checkliste
  2. Antragsformular PA05
  3. Immatrikulationsbescheinigung
  4. Begründung
    Bitte stellen Sie sich auf maximal einer Seite als Person vor. Legen Sie in eigenen Worten dar, warum Sie den Antrag stellen. Verweisen Sie dabei auf Ihre bisher erworbenen Kompetenzen. Beziehen Sie sich an dieser Stelle nicht wortwörtlich auf Inhalte und Lernergebnisse der Studienmodule (dieser Schritt erfolgt in der Anrechnungssynopse).
  5. Tabellarischer Lebenslauf
    mit genauen Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung, Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie ggf. zu beruflichen Tätigkeiten, Freiwilligenarbeit u. Ä.
    (bitte kein Foto und keine Angaben zu Grundschule, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, Familienstand)
  6. Anrechnungssynopse thumb_down
    zu jedem der Module, für das Sie eine Anrechnung beantragen
    Achtung: Die Anrechnung kann ausschließlich für ganze Module beantragt werden!
  7. Nachweise
    aus denen eindeutig hervorgeht, dass Sie über die angegebenen Kompetenzen verfügen:
  •  Alle (aber nur die) in der Anrechnungssynopse genannten Nachweise sind beizufügen.
  •  Verweisen Sie gegebenenfalls auf konkrete Seiten in den Nachweisen. Markieren Sie die einschlägigen Informationen in den Nachweisen.
  •  Nummerieren Sie Ihre Nachweise wie folgt:
    •  Zeugnisse u. Ä. fortlaufend mit Z1, Z2, Z3, ...
    • (Weitere) Unterlagen aus Bildungsangeboten fortlaufend mit B1, B2, B3, ...
    • Weitere Nachweise fortlaufend mit N1, N2, N3, ...
    • Diese Nummern werden in der Anrechnungssynopse neben der damit belegten Kompetenz eingetragen.
    • Weitere Unterlagen aus Bildungsangeboten sollen Rückschlüsse auf die erworbenen Kompetenzen, Lehrinhalte oder Lehrziele zulassen, z. B. Kursbeschreibungen, Prüfungsleistungen.
  • Falls nicht eindeutig ersichtlich ist, aus welchem Zusammenhang die Nachweise stammen, fügen Sie bitte entsprechende Erläuterungen hinzu.
  • Zeugnisse müssen im Original im SSB vorgelegt werden.
  • Für Nachweise, die nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen ggf. Übersetzungen eingereicht werden. Welche Übersetzungen erforderlich sind, wird im Einzelfall durch Nadine Anumba ermittelt.

Die Antragsunterlagen müssen in der genannten Reihenfolge in einer PDF-Datei von maximal 5 MB zusammengefasst werden. Die Datei muss nach dem Muster "Anrechnungsportfolio_NachnameVorname" benannt sein. Unterschriften dürfen digital sein.