Änderungen von Dokument 7 - Datenschutz und Urheberrecht
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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Inhalt
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... ... @@ -1,4 +1,4 @@ 1 -Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Forschungsdaten wird in erster Linie durch das Urheberrecht und das Datenschutzrecht gesetzt: 1 +Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Forschungsdaten wird in erster Linie durch das **Urheberrecht **und das **Datenschutzrecht **gesetzt: 2 2 3 3 Aus urheberrechtlicher Sicht ist bereits die rechtliche Zuordnung von Forschungsdaten problematisch. Dies ist nicht nur für die Nachnutzung fremder Daten entscheidend, sondern auch für den Zugang und die Veröffentlichung der im eigenen Projekt erzeugten Daten. Eng damit verbunden sind rechtliche Fragen der Lizenzierung von Daten. Die Komplexität dieser Fragen nimmt bei grenzüberschreitender Forschung erheblich zu, da sich die urheberrechtlichen Regelungen in anderen Ländern zum Teil erheblich unterscheiden. 4 4 ... ... @@ -15,6 +15,7 @@ 15 15 16 16 Antworten geben die Regeln des Urheber- und Datenschutzrechts. 17 17 18 +{{info}} 18 18 == Kurze Checkliste für Autoren == 19 19 20 20 **Urheberrecht** ... ... @@ -22,11 +22,11 @@ 22 22 * Sind alle Beitragende als Autor oder Contributor aufgeführt? 23 23 * Sind alle Beteiligten mit Veröffentlichung einverstanden? 24 24 * Sind Teile der Daten urheberrechtlich geschützt (z.B. Bilder, Texte, Datenbanken) von Dritten? 25 -** Falls ja, liegt eine Erlaubnis/Lizenz zur Nutzung, bzw. Veröffentlichung vor? 26 +** Falls ja, liegt eine Erlaubnis/ Lizenz zur Nutzung, bzw. Veröffentlichung vor? 26 26 27 27 **Datenschutz** 28 28 29 -* Sind die Daten personenbeziehbar? Falls ja ,:30 +* Sind die Daten personenbeziehbar? Falls ja: 30 30 ** Können die Daten anonymisiert werden? 31 31 *** Falls ja, anonymisieren. 32 32 *** Falls nein, liegt eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten der betroffenen Personen vor? ... ... @@ -33,26 +33,44 @@ 33 33 * Unterliegen die Daten einer Geheimhaltungsvereinbarung? 34 34 * Läuft aktuell eine Patentanmeldung, die sich auf die Daten/ Resultate bezieht? 35 35 * Erlaubt die vergebene Lizenz die erwünschte Nutzung der Daten? 37 +{{/info}} 36 36 37 -= Datenschutz = 39 +== Datenschutz == 38 38 39 39 Seit 2018 ist das Datenschutzrecht durch die [[Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)>>url:https://dsgvo-gesetz.de/]] europarechtlich geregelt. Als EU-Rechtsverordnung ist diese unmittelbar anzuwenden. Gegenüber dem nationalen Datenschutzrecht genießt die DSGVO dabei Anwendungsvorrang. Daher können im deutschen Bundes- bzw. Landesrecht datenschutzrechtliche Fragen nur noch punktuell geregelt werden. 40 40 41 - **PersonenbezogeneDaten**43 +=== Datenschutz und Datenverarbeitung an der Ostfalia === 42 42 43 - Es empfiehlt sich eine RücksprachemitdemDatenschutzbeauftragten derOstfalia.45 +Die Ostfalia verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies im Rahmen der Aufgaben als staatliche Hochschule erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der betroffenen Personen. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet bzw. erforderlich ist. 44 44 45 -* [[Handreichung >>https://zenodo.org/records/4035992]] Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten 47 +{{warning}} 48 +Hier finden Sie die [[Ordnung der Ostfalia zur Verarbeitung personenbezogener Daten>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/rechtliches/verkuendungsblaetter/2004/03-2004_Ordnung_personenbezogene_Daten.pdf]]. Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Ostfalia, Prof. Dr. Ulrich Klages, [[datenschutz@ostfalia.de>>mailto:datenschutz@ostfalia.de]] 49 +{{/warning}} 50 + 51 +=== Personenbezogene Daten === 52 + 53 +* [[Handreichung >>https://zenodo.org/records/4035992]] Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten 54 +* [[Informationspflichten >>https://www.berd-nfdi.de/informationspflichten]]bei der Erhebung personenbezogener Daten 46 46 * [[Checkliste>>attach:17_Checkliste_Einwilligung_V4.pdf]]: Anforderungen an eine Einwilligung nach DSGVO 47 47 * Praxisleitfaden der Stiftung Datenschutz zur[[ Anonymisierung personenbezogener Daten>>https://stiftungdatenschutz.org/praxisthemen/anonymisierung]] 57 +* Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für „[[informierte Einwilligungen>>https://www.pedocs.de/volltexte/2022/22301/pdf/fdb-info_4_Formulierungsbeispiele_fuer_informierte_Einwilligungen_2018_v2.1_A.pdf]] 48 48 * [[weiterführende Informationen>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/datenschutzrecht/]] 49 49 50 -= Urheberrecht = 51 51 52 -* Schöpfungshöhe 53 -* Sonderfall Datenbank 54 -* Messdaten sind aus urheberrechtlicher Sicht nicht schutzfähig 55 -* Datenlizenzen 56 -* Abgrenzung zum Copyright 57 57 62 +== Urheberrecht == 63 + 64 +Forschungsdaten unterliegen selten dem Urheberrecht. Das heißt jedoch nicht, dass sie nicht auch auf andere Weise (z. B. als Betriebsgeheimnis oder Vermögensgegenstand) schutzwürdig sein können. Forscher:innen sollten ihre Forschungsdaten zunächst so zu behandeln, als wären sie regelmäßig nach dem Urheberrecht schutzwürdig. Durch einfache Maßnahmen (z. B. Namensnennung, Einbindung der Urheberin oder des Urhebers in Publikationsentscheidungen) können so etwaige Probleme bei der Verarbeitung und Organisation vieler solcher Daten vermieden werden. Dadurch besteht bei Bedarf auch im Einzelfall größtmögliche Rechtssicherheit. 65 + 66 + 67 +=== Was muss im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Forschung beachtet werden? === 68 + 69 +Grundsätzlich müssen bei wissenschaftlicher Forschung die Rechte an geistigem Eigentum berücksichtigt werden. Ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, ist die Einwilligung des Urhebers zu dessen Vervielfältigung oder Weiterverbreitung unabdingbar. Prinzipiell können [[Forschungsdaten>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269821]] in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen. Auf unstrukturierte Messdaten trifft dies jedoch nicht zu. Werke sind erst als „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert (§ 2 Abs. 2 UrhG), wenn sie die folgenden vier Eigenschaften aufweisen: wahrnehmbare Formgestaltung, persönliches Schaffen, geistiger Gehalt und ein bestimmtes Maß eigenpersönlicher Prägung. 70 + 71 +=== Besonderer Fall Datenbank === 72 + 73 +Werden Forschungsdaten in einer Datenbank gesammelt, kann dies einen eigenen Urheberschutz begründen und sollte daher von Projektseite mit bedacht werden (§4 UrhG). Datenbanken unterliegen nach deutschem Recht einem [[spezifischen Schutz>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269900]], der den Erstellern der Datenbank das alleinige Recht zu ihrer Verbreitung und Vervielfältigung gewährt (§ 87b UrhG). 74 + 58 58 Ausführliche Informationen unter [[https:~~/~~/forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/]] 76 + 77 +