Änderungen von Dokument 7 - Datenschutz und Urheberrecht

Zuletzt geändert von Gabriele Nicole Stiller am 2026/03/11 16:01

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am 2025/04/23 11:32
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am 2025/05/14 12:08
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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
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1 -Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Forschungsdaten wird in erster Linie durch das Urheberrecht und das Datenschutzrecht gesetzt:
1 +Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Forschungsdaten wird in erster Linie durch das **Urheberrecht **und das **Datenschutzrecht **gesetzt:
2 2  
3 3  Aus urheberrechtlicher Sicht ist bereits die rechtliche Zuordnung von Forschungsdaten problematisch. Dies ist nicht nur für die Nachnutzung fremder Daten entscheidend, sondern auch für den Zugang und die Veröffentlichung der im eigenen Projekt erzeugten Daten. Eng damit verbunden sind rechtliche Fragen der Lizenzierung von Daten. Die Komplexität dieser Fragen nimmt bei grenzüberschreitender Forschung erheblich zu, da sich die urheberrechtlichen Regelungen in anderen Ländern zum Teil erheblich unterscheiden.
4 4  
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26 26  
27 27  **Datenschutz**
28 28  
29 -* Sind die Daten personenbeziehbar? Falls ja, :
29 +* Sind die Daten personenbeziehbar? Falls ja:
30 30  ** Können die Daten anonymisiert werden?
31 31  *** Falls ja, anonymisieren.
32 32  *** Falls nein, liegt eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten der betroffenen Personen vor?
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34 34  * Läuft aktuell eine Patentanmeldung, die sich auf die Daten/ Resultate bezieht?
35 35  * Erlaubt die vergebene Lizenz die erwünschte Nutzung der Daten?
36 36  
37 -= Datenschutz =
37 +== Datenschutz ==
38 38  
39 39  Seit 2018 ist das Datenschutzrecht durch die [[Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)>>url:https://dsgvo-gesetz.de/]] europarechtlich geregelt. Als EU-Rechtsverordnung ist diese unmittelbar anzuwenden. Gegenüber dem nationalen Datenschutzrecht genießt die DSGVO dabei Anwendungsvorrang. Daher können im deutschen Bundes- bzw. Landesrecht datenschutzrechtliche Fragen nur noch punktuell geregelt werden.
40 40  
41 -**Personenbezogene Daten**
41 +**Datenschutz und Datenverarbeitung an der Ostfalia**
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43 -**Eine Rücksprache mit dem Datenschutzbea**
43 +Die Ostfalia verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies im Rahmen der Aufgaben als staatliche Hochschule erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der betroffenen Personen. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet bzw. erforderlich ist.
44 44  
45 +Hier finden Sie die [[Ordnung der Ostfalia zur Verarbeitung personenbezogener Daten>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/rechtliches/verkuendungsblaetter/2004/03-2004_Ordnung_personenbezogene_Daten.pdf]]. Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Ostfalia, Prof. Dr. Ulrich Klages, [[datenschutz@ostfalia.de>>mailto:datenschutz@ostfalia.de]]
46 +
47 +**Personenbezogene Daten**
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45 45  * [[Handreichung >>https://zenodo.org/records/4035992]] Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten
46 46  * [[Checkliste>>attach:17_Checkliste_Einwilligung_V4.pdf]]: Anforderungen an eine Einwilligung nach DSGVO
47 47  * Praxisleitfaden der Stiftung Datenschutz zur[[ Anonymisierung personenbezogener Daten>>https://stiftungdatenschutz.org/praxisthemen/anonymisierung]]
52 +* Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für „[[informierte Einwilligungen>>https://www.pedocs.de/volltexte/2022/22301/pdf/fdb-info_4_Formulierungsbeispiele_fuer_informierte_Einwilligungen_2018_v2.1_A.pdf]]
48 48  * [[weiterführende Informationen>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/datenschutzrecht/]]
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50 -= Urheberrecht =
55 +== Urheberrecht ==
51 51  
52 52  * Schöpfungshöhe
53 53  * Sonderfall Datenbank