Änderungen von Dokument 7 - Datenschutz und Urheberrecht
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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Inhalt
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... ... @@ -23,7 +23,7 @@ 23 23 * Sind alle Beitragende als Autor oder Contributor aufgeführt? 24 24 * Sind alle Beteiligten mit Veröffentlichung einverstanden? 25 25 * Sind Teile der Daten urheberrechtlich geschützt (z.B. Bilder, Texte, Datenbanken) von Dritten? 26 -** Falls ja, liegt eine Erlaubnis/ Lizenz zur Nutzung, bzw. Veröffentlichung vor?26 +** Falls ja, liegt eine Erlaubnis/Lizenz zur Nutzung, bzw. Veröffentlichung vor? 27 27 28 28 **Datenschutz** 29 29 ... ... @@ -40,54 +40,43 @@ 40 40 41 41 Seit 2018 ist das Datenschutzrecht durch die [[Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)>>url:https://dsgvo-gesetz.de/]] europarechtlich geregelt. Als EU-Rechtsverordnung ist diese unmittelbar anzuwenden. Gegenüber dem nationalen Datenschutzrecht genießt die DSGVO dabei Anwendungsvorrang. Daher können im deutschen Bundes- bzw. Landesrecht datenschutzrechtliche Fragen nur noch punktuell geregelt werden. 42 42 43 - BERD@NFDI stellt drei interaktivevirtuelle Assistenten (iVA) zur Verfügung. iVA dient ausschließlich der Informationundersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die erarbeitetenErgebnissesolltenSie mitden fürSie zuständigen Datenschutzbeauftragten besprechen.43 +**Datenschutz und Datenverarbeitung an der Ostfalia** 44 44 45 -* [[iVA1 >>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=224#page1]] hilft Ihnen zu prüfen, ob bei Ihrem Forschungsvorhaben **datenschutzrechtliche Vorschriften **zu beachten sind. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt dabei vorrangig gegenüber Bundes- und Landesgesetzen (BDSG, LDSG). Daher werden Sie Schritt für Schritt durch die Regelungen der DSGVO geführt, um zu ermitteln, ob die DSGVO auf Ihren Fall anwendbar ist. Hierzu stellt iVA1 Ihnen Fragen und die zur Beantwortung relevanten Informationen bereit. Bitte denken Sie bei der Beantwortung an Ihren Anwendungsfall sowie die genauen Voraussetzungen und Besonderheiten Ihres Forschungsvorhabens. 46 -* [[iVA2 >>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=228#page1]] leitet Sie durch die Prüfung, ob die **Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung** vorliegen und Sie sich auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage stützen können. Sie gelangen entweder zu dem Ergebnis, dass Sie die Verarbeitung der Daten auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage stützen können oder dafür eine andere Rechtsgrundlage benötigen. Das erarbeitete Ergebnis sollten Sie mit den für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten besprechen. 47 -* [[iVA3>>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=217#page1]] behandelt Forschungsprivilegierende Rechtsgrundlagen. In der DSGVO ist eine **Privilegierung der Forschung **vorgesehen. Deshalb kommen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten **zu Forschungszwecken** neben der Einwilligung insbesondere** bundes- und landesrechtliche Rechtsgrundlagen **in Betracht. 48 - 49 -=== Datenschutz und Datenverarbeitung an der Ostfalia === 50 - 51 51 Die Ostfalia verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies im Rahmen der Aufgaben als staatliche Hochschule erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der betroffenen Personen. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet bzw. erforderlich ist. 52 52 53 -{{warning}} 54 54 Hier finden Sie die [[Ordnung der Ostfalia zur Verarbeitung personenbezogener Daten>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/rechtliches/verkuendungsblaetter/2004/03-2004_Ordnung_personenbezogene_Daten.pdf]]. Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Ostfalia, Prof. Dr. Ulrich Klages, [[datenschutz@ostfalia.de>>mailto:datenschutz@ostfalia.de]] 55 -{{/warning}} 56 56 57 - ===Personenbezogene Daten===49 +**Personenbezogene Daten** 58 58 59 -* [[Handreichung >>https://zenodo.org/records/4035992]] Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten 60 -* [[Informationspflichten >>https://www.berd-nfdi.de/informationspflichten]]bei der Erhebung personenbezogener Daten 51 +* [[Handreichung >>https://zenodo.org/records/4035992]] Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten 61 61 * [[Checkliste>>attach:17_Checkliste_Einwilligung_V4.pdf]]: Anforderungen an eine Einwilligung nach DSGVO 62 62 * Praxisleitfaden der Stiftung Datenschutz zur[[ Anonymisierung personenbezogener Daten>>https://stiftungdatenschutz.org/praxisthemen/anonymisierung]] 63 63 * Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für „[[informierte Einwilligungen>>https://www.pedocs.de/volltexte/2022/22301/pdf/fdb-info_4_Formulierungsbeispiele_fuer_informierte_Einwilligungen_2018_v2.1_A.pdf]] 64 -* Leitlinie Löschkonzept [[https:~~/~~/www.din-66398.de/>>https://www.din-66398.de/]] 65 65 * [[weiterführende Informationen>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/datenschutzrecht/]] 66 66 67 - 68 - 69 69 == Urheberrecht == 70 70 71 -Forschungsdaten unterliegen selten dem Urheberrecht. Das heißt jedoch nicht, dass sie nicht auch auf andere Weise (z. B. als Betriebsgeheimnis oder Vermögensgegenstand) schutzwürdig sein können. Forscher:innen sollten ihre Forschungsdaten zunächst so zu behandeln, als wären sie regelmäßig nach dem Urheberrecht schutzwürdig. Durch einfache Maßnahmen (z. B. Namensnennung, Einbindung der Urheberin oder des Urhebers in Publikationsentscheidungen) können so etwaige Probleme bei der Verarbeitung und Organisation vieler solcher Daten vermieden werden. Dadurch besteht bei Bedarf auch im Einzelfall größtmögliche Rechtssicherheit. 59 +* Schöpfungshöhe 60 +* Sonderfall Datenbank 61 +* Messdaten sind aus urheberrechtlicher Sicht nicht schutzfähig 62 +* Datenlizenzen 63 +* Abgrenzung zum Copyright 72 72 65 +Ausführliche Informationen unter [[https:~~/~~/forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/]] 73 73 74 -=== Was muss im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Forschung beachtet werden? === 75 75 76 - Grundsätzlich müssen bei wissenschaftlicherForschung die Rechtean geistigem Eigentum berücksichtigt werden. Ist ein Werkurheberrechtlich geschützt, ist die Einwilligung des Urhebers zudessen Vervielfältigung oderWeiterverbreitung unabdingbar. Prinzipiellkönnen [[Forschungsdaten>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269821]] in Deutschland dem Urheberrechtunterliegen.Auf unstrukturierte Messdatentrifft dies jedoch nicht zu.Werke sind erst als „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert (§ 2 Abs.2UrhG), wenn sie die folgenden vierEigenschaftenaufweisen: wahrnehmbare Formgestaltung, persönliches Schaffen,geistiger Gehalt und ein bestimmtes Maß eigenpersönlicher Prägung.68 +Der Datenschutzbeauftragte der Ostfalia Hochschule ist Prof. Dr. Ulrich Klages. 77 77 78 -== =BesondererFallDatenbank===70 +== Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten == 79 79 80 - Werden Forschungsdaten in einer Datenbank gesammelt, kanndies einen eigenen Urheberschutz begründen und solltedahervon Projektseite mit bedacht werden(§4 UrhG). Datenbanken unterliegen nachdeutschemRecht einem [[spezifischenSchutz>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269900]], der denErstellern der Datenbank das alleinige Recht zu ihrer Verbreitung und Vervielfältigung gewährt (§ 87b UrhG).72 +Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften 81 81 82 - AusführlicheInformationenunter [[https:~~/~~/forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/]]74 +– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 83 83 76 +Datenschutzbeauftragter 84 84 85 - === Rechtsberatung im Rahmen derniedersächsischen Landesinitiative Forschungsdatenmanagement===78 +Salzdahlumer Str. 46/48 86 86 87 - =====Arbeitspaket 5 - Beratung zu Fragen von rechtlichenRahmenbedingungen im Forschungsdatenmanagement=====80 +38302 Wolfenbüttel 88 88 89 -Ziel des APs ist die Einrichtung einer Stelle für die Beratung zu rechtlichen Fragen im Forschungsdatenmanagement (FDM), einschließlich Lizenz- und Datenschutzfragen, um die lokalen Justiziariate personell und inhaltlich zu unterstützen. Es fördert den Ausbau der rechtlichen Kompetenzen in den Justiziariaten der niedersächsischen Hochschulen durch zentrale Weiterbildungsangebote und ermöglicht einen Informationsaustausch zwischen der landesweiten Rechtsberatung zu FDM-Fragen und den lokalen Verantwortlichen, um Forschenden eine rechtsverbindliche Beratung zu ihren spezifischen FDM-Fragen zu bieten. 90 - 91 -Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Doreen Rocholl, Universitätsbibliothek der Universität Osnabrück, Tel.: +49 541 969-2502, [[**doreen.rocholl@ub.uni-osnabrueck.de**>>mailto:doreen.rocholl@ub.uni-osnabrueck.de]] 92 - 93 - 82 +[[datenschutz@ostfalia.de>>mailto:datenschutz@ostfalia.de]]