Änderungen von Dokument 7 - Datenschutz und Urheberrecht
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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Titel
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 - RechteundPflichten1 +7 - Datenschutz und Urheberrecht - Inhalt
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... ... @@ -16,7 +16,7 @@ 16 16 Antworten geben die Regeln des Urheber- und Datenschutzrechts. 17 17 18 18 {{info}} 19 -== KurzeChecklistefürAutoren==19 +== Checkliste == 20 20 21 21 **Urheberrecht** 22 22 ... ... @@ -34,8 +34,22 @@ 34 34 * Unterliegen die Daten einer Geheimhaltungsvereinbarung? 35 35 * Läuft aktuell eine Patentanmeldung, die sich auf die Daten/ Resultate bezieht? 36 36 * Erlaubt die vergebene Lizenz die erwünschte Nutzung der Daten? 37 + 38 + 39 + 40 +**Patentrecht** 41 + 42 +Haben Sie während Ihrer Forschungstätigkeit eine neue Idee für die Lösung eines Problems entwickelt, so sollten Sie prüfen lassen, ob es sich um eine Erfindung handelt. 43 + 44 +[[https:~~/~~/www.ostfalia.de/forschen/forschungsservice/erfindungen-und-patente>>https://www.ostfalia.de/forschen/forschungsservice/erfindungen-und-patente]] 37 37 {{/info}} 38 38 47 +=== Wegweiser zur ersten Orientierung === 48 + 49 +"[[Wem gehören meine Forschungsdaten? – Urheberrecht und Lizenzen im FDM-Kontext" https:~~/~~/doi.org/10.5281/zenodo.17244340 ~[~[image:data:image/svg+xml;base64,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~|~|existsinproject="0" identifier="10.5281/zenodo.17244340" identifiertype="1" style="border:0px none!important; margin-left:1px !important; margin-right:1px !important" title="Titel anhand dieser DOI in Citavi-Projekt übernehmen" class="citavipicker"~]~]>>https://doi.org/10.5281/zenodo.17244340]] 50 + 51 +Leitfäden für Wissenschaftler*innen zur Umsetzung von Datenschutzanforderungen im Forschungsprozess. Ergebnisse aus dem Projekt "FODAHEMM – Forschungsfreiheit vs. Datenschutz: Wie können Hemmnisse beseitigt werden?" [[https:~~/~~/zenodo.org/records/16939277>>https://zenodo.org/records/16939277]] 52 + 39 39 == Datenschutz == 40 40 41 41 Seit 2018 ist das Datenschutzrecht durch die [[Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)>>url:https://dsgvo-gesetz.de/]] europarechtlich geregelt. Als EU-Rechtsverordnung ist diese unmittelbar anzuwenden. Gegenüber dem nationalen Datenschutzrecht genießt die DSGVO dabei Anwendungsvorrang. Daher können im deutschen Bundes- bzw. Landesrecht datenschutzrechtliche Fragen nur noch punktuell geregelt werden. ... ... @@ -61,6 +61,7 @@ 61 61 * [[Checkliste>>attach:17_Checkliste_Einwilligung_V4.pdf]]: Anforderungen an eine Einwilligung nach DSGVO 62 62 * Praxisleitfaden der Stiftung Datenschutz zur[[ Anonymisierung personenbezogener Daten>>https://stiftungdatenschutz.org/praxisthemen/anonymisierung]] 63 63 * Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für „[[informierte Einwilligungen>>https://www.pedocs.de/volltexte/2022/22301/pdf/fdb-info_4_Formulierungsbeispiele_fuer_informierte_Einwilligungen_2018_v2.1_A.pdf]] 78 +* Leitlinie Löschkonzept [[https:~~/~~/www.din-66398.de/>>https://www.din-66398.de/]] 64 64 * [[weiterführende Informationen>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/datenschutzrecht/]] 65 65 66 66 ... ... @@ -69,11 +69,14 @@ 69 69 70 70 Forschungsdaten unterliegen selten dem Urheberrecht. Das heißt jedoch nicht, dass sie nicht auch auf andere Weise (z. B. als Betriebsgeheimnis oder Vermögensgegenstand) schutzwürdig sein können. Forscher:innen sollten ihre Forschungsdaten zunächst so zu behandeln, als wären sie regelmäßig nach dem Urheberrecht schutzwürdig. Durch einfache Maßnahmen (z. B. Namensnennung, Einbindung der Urheberin oder des Urhebers in Publikationsentscheidungen) können so etwaige Probleme bei der Verarbeitung und Organisation vieler solcher Daten vermieden werden. Dadurch besteht bei Bedarf auch im Einzelfall größtmögliche Rechtssicherheit. 71 71 72 - 73 73 === Was muss im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Forschung beachtet werden? === 74 74 75 -Grundsätzlich müssen bei wissenschaftlicher Forschung die Rechte an geistigem Eigentum berücksichtigt werden. Ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, ist die Einwilligung des Urhebers zu dessen Vervielfältigung oder Weiterverbreitung unabdingbar. Prinzipiell können [[Forschungsdaten>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269821]] in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen. Auf unstrukturierte Messdaten trifft dies jedoch nicht zu. Werke sind erst als „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert (§ 2 Abs. 2 UrhG), wenn sie die folgenden vier Eigenschaften aufweisen: wahrnehmbare Formgestaltung, persönliches Schaffen, geistiger Gehalt und ein bestimmtes Maß eigenpersönlicher Prägung. 89 +* Grundsätzlich müssen bei wissenschaftlicher Forschung die Rechte an geistigem Eigentum berücksichtigt werden. Ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, ist die Einwilligung des Urhebers zu dessen Vervielfältigung oder Weiterverbreitung unabdingbar. Prinzipiell können [[Forschungsdaten>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269821]] in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen. Auf unstrukturierte Messdaten trifft dies jedoch nicht zu. Werke sind erst als „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert (§ 2 Abs. 2 UrhG), wenn sie die folgenden vier Eigenschaften aufweisen: wahrnehmbare Formgestaltung, persönliches Schaffen, geistiger Gehalt und ein bestimmtes Maß eigenpersönlicher Prägung. 76 76 91 +* Sofern die Forschungsdaten die Schöpfungshöhe erreichen, können die Daten mit Lizenzen versehen werden. Diese legen fest, in welchem Umfang die Forschungsdaten nachgenutzt werden dürfen. Sofern keine Gründe dagegensprechen, sind im Sinne der Open-Access-Bewegung möglichst offene Lizenzen zu wählen, um die Nachnutzbarkeit der Daten zu erleichtern. Hier finden Sie detaillierte Informationen zur [[Wahl von Creative Commons Lizenzen>>url:https://www.ostfalia.de/hochschule/campus-einrichtungen/bibliothek/publizieren-und-open-access/creative-commons-lizenzen]]. 92 +* Werden bestimmte Forschungsdaten nicht oder mit **Einschränkungen** veröffentlicht? Geben Sie an, ob und wie der Zugriff auf die Daten beschränkt wird oder ob die Daten erst nach Ablauf einer Embargofrist veröffentlicht werden. Nennen Sie Gründe dafür, z.B. Schutz personenbezogener Daten oder vertraulicher Firmendaten, Patentansprüche o.ä. 93 +* Die Handreichung [[//Urheberrecht in der Wissenschaft, Ein Überblick für Forschung, Lehre und Bibliotheken//>>https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/1/31518_Urheberrecht_in_der_Wissenschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=6]]. (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2023) bietet eine sehr gute Zusammenfassung. Zum Umgang mit Forschungsdaten erfahren Sie Näheres im Kapitel //Urheberrecht in der Forschung//. 94 + 77 77 === Besonderer Fall Datenbank === 78 78 79 79 Werden Forschungsdaten in einer Datenbank gesammelt, kann dies einen eigenen Urheberschutz begründen und sollte daher von Projektseite mit bedacht werden (§4 UrhG). Datenbanken unterliegen nach deutschem Recht einem [[spezifischen Schutz>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269900]], der den Erstellern der Datenbank das alleinige Recht zu ihrer Verbreitung und Vervielfältigung gewährt (§ 87b UrhG). ... ... @@ -87,6 +87,6 @@ 87 87 88 88 Ziel des APs ist die Einrichtung einer Stelle für die Beratung zu rechtlichen Fragen im Forschungsdatenmanagement (FDM), einschließlich Lizenz- und Datenschutzfragen, um die lokalen Justiziariate personell und inhaltlich zu unterstützen. Es fördert den Ausbau der rechtlichen Kompetenzen in den Justiziariaten der niedersächsischen Hochschulen durch zentrale Weiterbildungsangebote und ermöglicht einen Informationsaustausch zwischen der landesweiten Rechtsberatung zu FDM-Fragen und den lokalen Verantwortlichen, um Forschenden eine rechtsverbindliche Beratung zu ihren spezifischen FDM-Fragen zu bieten. 89 89 90 - ForschAnsprechpartnerin:DoreenRocholl, Universitätsbibliothekder UniversitätOsnabrück, Tel.: +49 541 969-2502, [[**doreen.rocholl@ub.uni-osnabrueck.de**>>mailto:doreen.rocholl@ub.uni-osnabrueck.de]]108 +Bei Fragen vermittelt das [[Ostfalia-FDM-Team>>mailto:forschungsdaten@ostfalia.de]] gerne an die Rechtsberatung weiter. 91 91 92 92