Änderungen von Dokument 7 - Datenschutz und Urheberrecht
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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Inhalt
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... ... @@ -40,11 +40,12 @@ 40 40 41 41 Seit 2018 ist das Datenschutzrecht durch die [[Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)>>url:https://dsgvo-gesetz.de/]] europarechtlich geregelt. Als EU-Rechtsverordnung ist diese unmittelbar anzuwenden. Gegenüber dem nationalen Datenschutzrecht genießt die DSGVO dabei Anwendungsvorrang. Daher können im deutschen Bundes- bzw. Landesrecht datenschutzrechtliche Fragen nur noch punktuell geregelt werden. 42 42 43 -BERD@NFDI stellt drei interaktive virtuelle Assistenten (iVA)zur Verfügung. iVA dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.Die erarbeiteten Ergebnisse sollten Sie mit den für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten besprechen.43 +BERD@NFDI stellt drei interaktive virtuelle Assistenten zur Verfügung. iVA dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. 44 44 45 -* [[iVA1 >>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=224#page1]] hilft Ihnen zu prüfen, ob bei Ihrem Forschungsvorhaben **datenschutzrechtliche Vorschriften **zu beachten sind. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt dabei vorrangig gegenüber Bundes- und Landesgesetzen (BDSG, LDSG). Daher werden Sie Schritt für Schritt durch die Regelungen der DSGVO geführt, um zu ermitteln, ob die DSGVO auf Ihren Fall anwendbar ist. Hierzu stellt iVA1 Ihnen Fragen und die zur Beantwortung relevanten Informationen bereit. Bitte denken Sie bei der Beantwortung an Ihren Anwendungsfall sowie die genauen Voraussetzungen und Besonderheiten Ihres Forschungsvorhabens. 46 -* [[iVA2 >>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=228#page1]] leitet Sie durch die Prüfung, ob die **Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung** vorliegen und Sie sich auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage stützen können. Sie gelangen entweder zu dem Ergebnis, dass Sie die Verarbeitung der Daten auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage stützen können oder dafür eine andere Rechtsgrundlage benötigen. Das erarbeitete Ergebnis sollten Sie mit den für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten besprechen. 47 -* [[iVA3>>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=217#page1]] behandelt Forschungsprivilegierende Rechtsgrundlagen. In der DSGVO ist eine **Privilegierung der Forschung **vorgesehen. Deshalb kommen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten **zu Forschungszwecken** neben der Einwilligung insbesondere** bundes- und landesrechtliche Rechtsgrundlagen **in Betracht. 45 +* [[iVA1 >>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=224#page1]]hilft Ihnen zu prüfen, ob bei Ihrem Forschungsvorhaben **datenschutzrechtliche Vorschriften **zu beachten sind. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt dabei vorrangig gegenüber Bundes- und Landesgesetzen (BDSG, LDSG). Daher werden Sie Schritt für Schritt durch die Regelungen der DSGVO geführt, um zu ermitteln, ob die DSGVO auf Ihren Fall anwendbar ist. Hierzu stellt iVA1 Ihnen Fragen und die zur Beantwortung relevanten Informationen bereit. Bitte denken Sie bei der Beantwortung an Ihren Anwendungsfall sowie die genauen Voraussetzungen und Besonderheiten Ihres Forschungsvorhabens. Das erarbeitete Ergebnis sollten Sie mit den für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten besprechen. iVA1 dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. 46 +* iVA2 leitet Sie durch die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung vorliegen und Sie sich auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage stützen können. Sie gelangen entweder zu dem Ergebnis, dass Sie die Verarbeitung der Daten auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage stützen können oder dafür eine andere Rechtsgrundlage benötigen.((( 47 +Das erarbeitete Ergebnis sollten Sie mit den für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten besprechen. 48 +))) 48 48 49 49 === Datenschutz und Datenverarbeitung an der Ostfalia === 50 50 ... ... @@ -80,13 +80,4 @@ 80 80 81 81 Ausführliche Informationen unter [[https:~~/~~/forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/]] 82 82 83 - 84 -=== Rechtsberatung im Rahmen der niedersächsischen Landesinitiative Forschungsdatenmanagement === 85 - 86 -===== Arbeitspaket 5 - Beratung zu Fragen von rechtlichen Rahmenbedingungen im Forschungsdatenmanagement ===== 87 - 88 -Ziel des APs ist die Einrichtung einer Stelle für die Beratung zu rechtlichen Fragen im Forschungsdatenmanagement (FDM), einschließlich Lizenz- und Datenschutzfragen, um die lokalen Justiziariate personell und inhaltlich zu unterstützen. Es fördert den Ausbau der rechtlichen Kompetenzen in den Justiziariaten der niedersächsischen Hochschulen durch zentrale Weiterbildungsangebote und ermöglicht einen Informationsaustausch zwischen der landesweiten Rechtsberatung zu FDM-Fragen und den lokalen Verantwortlichen, um Forschenden eine rechtsverbindliche Beratung zu ihren spezifischen FDM-Fragen zu bieten. 89 - 90 -ForschAnsprechpartnerin: Doreen Rocholl, Universitätsbibliothek der Universität Osnabrück, Tel.: +49 541 969-2502, [[**doreen.rocholl@ub.uni-osnabrueck.de**>>mailto:doreen.rocholl@ub.uni-osnabrueck.de]] 91 - 92 92