Änderungen von Dokument 7 - Datenschutz und Urheberrecht

Zuletzt geändert von Gabriele Nicole Stiller am 2026/03/11 16:01

Von Version 13.2
bearbeitet von Gabriele Nicole Stiller
am 2025/07/03 10:38
Änderungskommentar: Es gibt keinen Kommentar für diese Version
Auf Version 12.4
bearbeitet von Gabriele Nicole Stiller
am 2025/05/26 14:24
Änderungskommentar: Es gibt keinen Kommentar für diese Version

Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
... ... @@ -50,8 +50,7 @@
50 50  
51 51  === Personenbezogene Daten ===
52 52  
53 -* [[Handreichung >>https://zenodo.org/records/4035992]] Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten
54 -* [[Informationspflichten >>https://www.berd-nfdi.de/informationspflichten]]bei der Erhebung personenbezogener Daten
53 +* [[Handreichung >>https://zenodo.org/records/4035992]] Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten
55 55  * [[Checkliste>>attach:17_Checkliste_Einwilligung_V4.pdf]]: Anforderungen an eine Einwilligung nach DSGVO
56 56  * Praxisleitfaden der Stiftung Datenschutz zur[[ Anonymisierung personenbezogener Daten>>https://stiftungdatenschutz.org/praxisthemen/anonymisierung]]
57 57  * Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für „[[informierte Einwilligungen>>https://www.pedocs.de/volltexte/2022/22301/pdf/fdb-info_4_Formulierungsbeispiele_fuer_informierte_Einwilligungen_2018_v2.1_A.pdf]]
... ... @@ -70,7 +70,7 @@
70 70  
71 71  === Besonderer Fall Datenbank ===
72 72  
73 -Werden Forschungsdaten in einer Datenbank gesammelt, kann dies einen eigenen Urheberschutz begründen und sollte daher von Projektseite mit bedacht werden (§4 UrhG). Datenbanken unterliegen nach deutschem Recht einem [[spezifischen Schutz>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269900]], der den Erstellern der Datenbank das alleinige Recht zu ihrer Verbreitung und Vervielfältigung gewährt (§ 87b UrhG).
72 +Werden Forschungsdaten in einer Datenbank gesammelt, kann dies einen eigenen Urheberschutz begründen und sollte daher von Projektseite mitbedacht werden (§4 UrhG).[[^^~[2~]^^>>url:https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/urheberrecht/#c281382]] Datenbanken unterliegen nach deutschem Recht einem [[spezifischen Schutz>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269900]], der den Erstellern der Datenbank das alleinige Recht zu ihrer Verbreitung und Vervielfältigung gewährt (§ 87b UrhG).
74 74  
75 75  Ausführliche Informationen unter [[https:~~/~~/forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/]]
76 76