Änderungen von Dokument 7 - Datenschutz und Urheberrecht

Zuletzt geändert von Gabriele Nicole Stiller am 2026/03/11 16:01

Von Version 13.11
bearbeitet von Gabriele Nicole Stiller
am 2025/07/03 12:03
Änderungskommentar: Es gibt keinen Kommentar für diese Version
Auf Version 13.13
bearbeitet von Gabriele Nicole Stiller
am 2025/07/03 12:04
Änderungskommentar: Es gibt keinen Kommentar für diese Version

Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
... ... @@ -40,9 +40,9 @@
40 40  
41 41  Seit 2018 ist das Datenschutzrecht durch die [[Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)>>url:https://dsgvo-gesetz.de/]] europarechtlich geregelt. Als EU-Rechtsverordnung ist diese unmittelbar anzuwenden. Gegenüber dem nationalen Datenschutzrecht genießt die DSGVO dabei Anwendungsvorrang. Daher können im deutschen Bundes- bzw. Landesrecht datenschutzrechtliche Fragen nur noch punktuell geregelt werden.
42 42  
43 -BERD@NFDI stellt drei interaktive virtuelle Assistenten zur Verfügung. iVA dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
43 +BERD@NFDI stellt drei interaktive virtuelle Assistenten zur Verfügung. iVA dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die erarbeiteten Ergebnisse sollten Sie mit den für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten besprechen.
44 44  
45 -* [[iVA1 >>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=224#page1]] hilft Ihnen zu prüfen, ob bei Ihrem Forschungsvorhaben **datenschutzrechtliche Vorschriften **zu beachten sind. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt dabei vorrangig gegenüber Bundes- und Landesgesetzen (BDSG, LDSG). Daher werden Sie Schritt für Schritt durch die Regelungen der DSGVO geführt, um zu ermitteln, ob die DSGVO auf Ihren Fall anwendbar ist. Hierzu stellt iVA1 Ihnen Fragen und die zur Beantwortung relevanten Informationen bereit. Bitte denken Sie bei der Beantwortung an Ihren Anwendungsfall sowie die genauen Voraussetzungen und Besonderheiten Ihres Forschungsvorhabens. Das erarbeitete Ergebnis sollten Sie mit den für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten besprechen. iVA1 dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
45 +* [[iVA1 >>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=224#page1]] hilft Ihnen zu prüfen, ob bei Ihrem Forschungsvorhaben **datenschutzrechtliche Vorschriften **zu beachten sind. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt dabei vorrangig gegenüber Bundes- und Landesgesetzen (BDSG, LDSG). Daher werden Sie Schritt für Schritt durch die Regelungen der DSGVO geführt, um zu ermitteln, ob die DSGVO auf Ihren Fall anwendbar ist. Hierzu stellt iVA1 Ihnen Fragen und die zur Beantwortung relevanten Informationen bereit. Bitte denken Sie bei der Beantwortung an Ihren Anwendungsfall sowie die genauen Voraussetzungen und Besonderheiten Ihres Forschungsvorhabens.
46 46  * [[iVA2 >>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=228#page1]] leitet Sie durch die Prüfung, ob die **Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung** vorliegen und Sie sich auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage stützen können. Sie gelangen entweder zu dem Ergebnis, dass Sie die Verarbeitung der Daten auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage stützen können oder dafür eine andere Rechtsgrundlage benötigen. Das erarbeitete Ergebnis sollten Sie mit den für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten besprechen.
47 47  * [[iVA3>>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=217#page1]] behandelt Forschungsprivilegierende Rechtsgrundlagen. In der DSGVO ist eine **Privilegierung der Forschung **vorgesehen. Deshalb kommen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten **zu Forschungszwecken** neben der Einwilligung insbesondere** bundes- und landesrechtliche Rechtsgrundlagen **in Betracht.
48 48