Änderungen von Dokument 7 - Datenschutz und Urheberrecht

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am 2025/05/26 14:26
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bearbeitet von Gabriele Nicole Stiller
am 2025/05/14 12:08
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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
... ... @@ -15,7 +15,6 @@
15 15  
16 16  Antworten geben die Regeln des Urheber- und Datenschutzrechts.
17 17  
18 -{{info}}
19 19  == Kurze Checkliste für Autoren ==
20 20  
21 21  **Urheberrecht**
... ... @@ -23,7 +23,7 @@
23 23  * Sind alle Beitragende als Autor oder Contributor aufgeführt?
24 24  * Sind alle Beteiligten mit Veröffentlichung einverstanden?
25 25  * Sind Teile der Daten urheberrechtlich geschützt (z.B. Bilder, Texte, Datenbanken) von Dritten? 
26 -** Falls ja, liegt eine Erlaubnis/ Lizenz zur Nutzung, bzw. Veröffentlichung vor?
25 +** Falls ja, liegt eine Erlaubnis/Lizenz zur Nutzung, bzw. Veröffentlichung vor?
27 27  
28 28  **Datenschutz**
29 29  
... ... @@ -34,21 +34,18 @@
34 34  * Unterliegen die Daten einer Geheimhaltungsvereinbarung?
35 35  * Läuft aktuell eine Patentanmeldung, die sich auf die Daten/ Resultate bezieht?
36 36  * Erlaubt die vergebene Lizenz die erwünschte Nutzung der Daten?
37 -{{/info}}
38 38  
39 39  == Datenschutz ==
40 40  
41 41  Seit 2018 ist das Datenschutzrecht durch die [[Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)>>url:https://dsgvo-gesetz.de/]] europarechtlich geregelt. Als EU-Rechtsverordnung ist diese unmittelbar anzuwenden. Gegenüber dem nationalen Datenschutzrecht genießt die DSGVO dabei Anwendungsvorrang. Daher können im deutschen Bundes- bzw. Landesrecht datenschutzrechtliche Fragen nur noch punktuell geregelt werden.
42 42  
43 -=== Datenschutz und Datenverarbeitung an der Ostfalia ===
41 +**Datenschutz und Datenverarbeitung an der Ostfalia**
44 44  
45 45  Die Ostfalia verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies im Rahmen der Aufgaben als staatliche Hochschule erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der betroffenen Personen. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet bzw. erforderlich ist.
46 46  
47 -{{warning}}
48 48  Hier finden Sie die [[Ordnung der Ostfalia zur Verarbeitung personenbezogener Daten>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/rechtliches/verkuendungsblaetter/2004/03-2004_Ordnung_personenbezogene_Daten.pdf]]. Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Ostfalia, Prof. Dr. Ulrich Klages, [[datenschutz@ostfalia.de>>mailto:datenschutz@ostfalia.de]]
49 -{{/warning}}
50 50  
51 -=== Personenbezogene Daten ===
47 +**Personenbezogene Daten**
52 52  
53 53  * [[Handreichung >>https://zenodo.org/records/4035992]] Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten
54 54  * [[Checkliste>>attach:17_Checkliste_Einwilligung_V4.pdf]]: Anforderungen an eine Einwilligung nach DSGVO
... ... @@ -56,21 +56,12 @@
56 56  * Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für „[[informierte Einwilligungen>>https://www.pedocs.de/volltexte/2022/22301/pdf/fdb-info_4_Formulierungsbeispiele_fuer_informierte_Einwilligungen_2018_v2.1_A.pdf]]
57 57  * [[weiterführende Informationen>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/datenschutzrecht/]]
58 58  
59 -
60 -
61 61  == Urheberrecht ==
62 62  
63 -Forschungsdaten unterliegen selten dem Urheberrecht. Das heißt jedoch nicht, dass sie nicht auch auf andere Weise (z. B. als Betriebsgeheimnis oder Vermögensgegenstand) schutzwürdig sein können. Forscher:innen sollten ihre Forschungsdaten zunächst so zu behandeln, als wären sie regelmäßig nach dem Urheberrecht schutzwürdig. Durch einfache Maßnahmen (z. B. Namensnennung, Einbindung der Urheberin oder des Urhebers in Publikationsentscheidungen) können so etwaige Probleme bei der Verarbeitung und Organisation vieler solcher Daten vermieden werden. Dadurch besteht bei Bedarf auch im Einzelfall größtmögliche Rechtssicherheit.
57 +* Schöpfungshöhe
58 +* Sonderfall Datenbank
59 +* Messdaten sind aus urheberrechtlicher Sicht nicht schutzfähig
60 +* Datenlizenzen
61 +* Abgrenzung zum Copyright
64 64  
65 -
66 -=== Was muss im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Forschung beachtet werden? ===
67 -
68 -Grundsätzlich müssen bei wissenschaftlicher Forschung die Rechte an geistigem Eigentum berücksichtigt werden. Ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, ist die Einwilligung des Urhebers zu dessen Vervielfältigung oder Weiterverbreitung unabdingbar. Prinzipiell können [[Forschungsdaten>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269821]] in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen. Auf unstrukturierte Messdaten trifft dies jedoch nicht zu. Werke sind erst als „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert (§ 2 Abs. 2 UrhG), wenn sie die folgenden vier Eigenschaften aufweisen: wahrnehmbare Formgestaltung, persönliches Schaffen, geistiger Gehalt und ein bestimmtes Maß eigenpersönlicher Prägung.
69 -
70 -=== Besonderer Fall Datenbank ===
71 -
72 -Werden Forschungsdaten in einer Datenbank gesammelt, kann dies einen eigenen Urheberschutz begründen und sollte daher von Projektseite mit bedacht werden (§4 UrhG). Datenbanken unterliegen nach deutschem Recht einem [[spezifischen Schutz>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269900]], der den Erstellern der Datenbank das alleinige Recht zu ihrer Verbreitung und Vervielfältigung gewährt (§ 87b UrhG).
73 -
74 74  Ausführliche Informationen unter [[https:~~/~~/forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/]]
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