Änderungen von Dokument 7 - Datenschutz und Urheberrecht
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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Inhalt
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... ... @@ -1,4 +1,4 @@ 1 -Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Forschungsdaten wird in erster Linie durch das **Urheberrecht**und das**Datenschutzrecht**gesetzt:1 +Der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Forschungsdaten wird in erster Linie durch das Urheberrecht und das Datenschutzrecht gesetzt: 2 2 3 3 Aus urheberrechtlicher Sicht ist bereits die rechtliche Zuordnung von Forschungsdaten problematisch. Dies ist nicht nur für die Nachnutzung fremder Daten entscheidend, sondern auch für den Zugang und die Veröffentlichung der im eigenen Projekt erzeugten Daten. Eng damit verbunden sind rechtliche Fragen der Lizenzierung von Daten. Die Komplexität dieser Fragen nimmt bei grenzüberschreitender Forschung erheblich zu, da sich die urheberrechtlichen Regelungen in anderen Ländern zum Teil erheblich unterscheiden. 4 4 ... ... @@ -15,7 +15,6 @@ 15 15 16 16 Antworten geben die Regeln des Urheber- und Datenschutzrechts. 17 17 18 -{{info}} 19 19 == Kurze Checkliste für Autoren == 20 20 21 21 **Urheberrecht** ... ... @@ -23,11 +23,11 @@ 23 23 * Sind alle Beitragende als Autor oder Contributor aufgeführt? 24 24 * Sind alle Beteiligten mit Veröffentlichung einverstanden? 25 25 * Sind Teile der Daten urheberrechtlich geschützt (z.B. Bilder, Texte, Datenbanken) von Dritten? 26 -** Falls ja, liegt eine Erlaubnis/ Lizenz zur Nutzung, bzw. Veröffentlichung vor?25 +** Falls ja, liegt eine Erlaubnis/Lizenz zur Nutzung, bzw. Veröffentlichung vor? 27 27 28 28 **Datenschutz** 29 29 30 -* Sind die Daten personenbeziehbar? Falls ja: 29 +* Sind die Daten personenbeziehbar? Falls ja, : 31 31 ** Können die Daten anonymisiert werden? 32 32 *** Falls ja, anonymisieren. 33 33 *** Falls nein, liegt eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten der betroffenen Personen vor? ... ... @@ -34,34 +34,22 @@ 34 34 * Unterliegen die Daten einer Geheimhaltungsvereinbarung? 35 35 * Läuft aktuell eine Patentanmeldung, die sich auf die Daten/ Resultate bezieht? 36 36 * Erlaubt die vergebene Lizenz die erwünschte Nutzung der Daten? 37 -{{/info}} 38 38 39 -= =Datenschutz ==37 += Datenschutz = 40 40 41 41 Seit 2018 ist das Datenschutzrecht durch die [[Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)>>url:https://dsgvo-gesetz.de/]] europarechtlich geregelt. Als EU-Rechtsverordnung ist diese unmittelbar anzuwenden. Gegenüber dem nationalen Datenschutzrecht genießt die DSGVO dabei Anwendungsvorrang. Daher können im deutschen Bundes- bzw. Landesrecht datenschutzrechtliche Fragen nur noch punktuell geregelt werden. 42 42 43 - === Datenschutz und DatenverarbeitunganderOstfalia ===41 +**Personenbezogene Daten** 44 44 45 - Die Ostfaliaverarbeitetpersonenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies im Rahmen der Aufgaben als staatlicheHochschule erforderlichist. DieVerarbeitungpersonenbezogener Daten erfolgt regelmäßig nur nachEinwilligung derbetroffenen Personen. Eine Ausnahme giltin solchen Fällen, indeneneine vorherige Einholung einer EinwilligungaustatsächlichenGründen nicht möglich istund die Verarbeitung derDaten durch gesetzliche Vorschriftengestattet bzw. erforderlich ist.43 +Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Ostfalia. 46 46 47 -{{warning}} 48 -Hier finden Sie die [[Ordnung der Ostfalia zur Verarbeitung personenbezogener Daten>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/rechtliches/verkuendungsblaetter/2004/03-2004_Ordnung_personenbezogene_Daten.pdf]]. Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten der Ostfalia, Prof. Dr. Ulrich Klages, [[datenschutz@ostfalia.de>>mailto:datenschutz@ostfalia.de]] 49 -{{/warning}} 50 - 51 -=== Personenbezogene Daten === 52 - 53 53 * [[Handreichung >>https://zenodo.org/records/4035992]] Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten 54 54 * [[Checkliste>>attach:17_Checkliste_Einwilligung_V4.pdf]]: Anforderungen an eine Einwilligung nach DSGVO 55 55 * Praxisleitfaden der Stiftung Datenschutz zur[[ Anonymisierung personenbezogener Daten>>https://stiftungdatenschutz.org/praxisthemen/anonymisierung]] 56 -* Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für „[[informierte Einwilligungen>>https://www.pedocs.de/volltexte/2022/22301/pdf/fdb-info_4_Formulierungsbeispiele_fuer_informierte_Einwilligungen_2018_v2.1_A.pdf]] 57 57 * [[weiterführende Informationen>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/datenschutzrecht/]] 58 58 50 += Urheberrecht = 59 59 60 - 61 -== Urheberrecht == 62 - 63 -Forschungsdaten unterliegen selten dem Urheberrecht. Das heißt jedoch nicht, dass sie nicht auch auf andere Weise (z. B. als Betriebsgeheimnis oder Vermögensgegenstand) schutzwürdig sein können. Forscher:innen sollten ihre Forschungsdaten zunächst so zu behandeln, als wären sie regelmäßig nach dem Urheberrecht schutzwürdig. Durch einfache Maßnahmen (z. B. Namensnennung, Einbindung der Urheberin oder des Urhebers in Publikationsentscheidungen) können so etwaige Probleme bei der Verarbeitung und Organisation vieler solcher Daten vermieden werden. Dadurch besteht bei Bedarf auch im Einzelfall größtmögliche Rechtssicherheit. 64 - 65 65 * Schöpfungshöhe 66 66 * Sonderfall Datenbank 67 67 * Messdaten sind aus urheberrechtlicher Sicht nicht schutzfähig ... ... @@ -69,5 +69,3 @@ 69 69 * Abgrenzung zum Copyright 70 70 71 71 Ausführliche Informationen unter [[https:~~/~~/forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/]] 72 - 73 -