Änderungen von Dokument 7 - Datenschutz und Urheberrecht
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Zusammenfassung
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Details
- Seiteneigenschaften
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- Inhalt
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... ... @@ -40,6 +40,12 @@ 40 40 41 41 Seit 2018 ist das Datenschutzrecht durch die [[Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)>>url:https://dsgvo-gesetz.de/]] europarechtlich geregelt. Als EU-Rechtsverordnung ist diese unmittelbar anzuwenden. Gegenüber dem nationalen Datenschutzrecht genießt die DSGVO dabei Anwendungsvorrang. Daher können im deutschen Bundes- bzw. Landesrecht datenschutzrechtliche Fragen nur noch punktuell geregelt werden. 42 42 43 +BERD@NFDI stellt drei interaktive virtuelle Assistenten zur Verfügung. iVA dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. 44 + 45 +* [[iVA1 >>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=224#page1]] hilft Ihnen zu prüfen, ob bei Ihrem Forschungsvorhaben **datenschutzrechtliche Vorschriften **zu beachten sind. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt dabei vorrangig gegenüber Bundes- und Landesgesetzen (BDSG, LDSG). Daher werden Sie Schritt für Schritt durch die Regelungen der DSGVO geführt, um zu ermitteln, ob die DSGVO auf Ihren Fall anwendbar ist. Hierzu stellt iVA1 Ihnen Fragen und die zur Beantwortung relevanten Informationen bereit. Bitte denken Sie bei der Beantwortung an Ihren Anwendungsfall sowie die genauen Voraussetzungen und Besonderheiten Ihres Forschungsvorhabens. Das erarbeitete Ergebnis sollten Sie mit den für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten besprechen. iVA1 dient ausschließlich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. 46 +* [[iVA2 >>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=228#page1]] leitet Sie durch die Prüfung, ob die **Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung** vorliegen und Sie sich auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage stützen können. Sie gelangen entweder zu dem Ergebnis, dass Sie die Verarbeitung der Daten auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage stützen können oder dafür eine andere Rechtsgrundlage benötigen. Das erarbeitete Ergebnis sollten Sie mit den für Sie zuständigen Datenschutzbeauftragten besprechen. 47 +* [[iVA3>>https://wiki.bib.uni-mannheim.de/xerte/play.php?template_id=217#page1]] behandelt Forschungsprivilegierende Rechtsgrundlagen. 48 + 43 43 === Datenschutz und Datenverarbeitung an der Ostfalia === 44 44 45 45 Die Ostfalia verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies im Rahmen der Aufgaben als staatliche Hochschule erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der betroffenen Personen. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet bzw. erforderlich ist. ... ... @@ -50,7 +50,8 @@ 50 50 51 51 === Personenbezogene Daten === 52 52 53 -* [[Handreichung >>https://zenodo.org/records/4035992]] Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten 59 +* [[Handreichung >>https://zenodo.org/records/4035992]] Überblick zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit personenbezogenen Daten 60 +* [[Informationspflichten >>https://www.berd-nfdi.de/informationspflichten]]bei der Erhebung personenbezogener Daten 54 54 * [[Checkliste>>attach:17_Checkliste_Einwilligung_V4.pdf]]: Anforderungen an eine Einwilligung nach DSGVO 55 55 * Praxisleitfaden der Stiftung Datenschutz zur[[ Anonymisierung personenbezogener Daten>>https://stiftungdatenschutz.org/praxisthemen/anonymisierung]] 56 56 * Verbund Forschungsdaten Bildung: Formulierungsbeispiele für „[[informierte Einwilligungen>>https://www.pedocs.de/volltexte/2022/22301/pdf/fdb-info_4_Formulierungsbeispiele_fuer_informierte_Einwilligungen_2018_v2.1_A.pdf]] ... ... @@ -58,14 +58,19 @@ 58 58 59 59 60 60 61 -== =Urheberrecht ===68 +== Urheberrecht == 62 62 63 -* Schöpfungshöhe 64 -* Sonderfall Datenbank 65 -* Messdaten sind aus urheberrechtlicher Sicht nicht schutzfähig 66 -* Datenlizenzen 67 -* Abgrenzung zum Copyright 70 +Forschungsdaten unterliegen selten dem Urheberrecht. Das heißt jedoch nicht, dass sie nicht auch auf andere Weise (z. B. als Betriebsgeheimnis oder Vermögensgegenstand) schutzwürdig sein können. Forscher:innen sollten ihre Forschungsdaten zunächst so zu behandeln, als wären sie regelmäßig nach dem Urheberrecht schutzwürdig. Durch einfache Maßnahmen (z. B. Namensnennung, Einbindung der Urheberin oder des Urhebers in Publikationsentscheidungen) können so etwaige Probleme bei der Verarbeitung und Organisation vieler solcher Daten vermieden werden. Dadurch besteht bei Bedarf auch im Einzelfall größtmögliche Rechtssicherheit. 68 68 72 + 73 +=== Was muss im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Forschung beachtet werden? === 74 + 75 +Grundsätzlich müssen bei wissenschaftlicher Forschung die Rechte an geistigem Eigentum berücksichtigt werden. Ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, ist die Einwilligung des Urhebers zu dessen Vervielfältigung oder Weiterverbreitung unabdingbar. Prinzipiell können [[Forschungsdaten>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269821]] in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen. Auf unstrukturierte Messdaten trifft dies jedoch nicht zu. Werke sind erst als „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert (§ 2 Abs. 2 UrhG), wenn sie die folgenden vier Eigenschaften aufweisen: wahrnehmbare Formgestaltung, persönliches Schaffen, geistiger Gehalt und ein bestimmtes Maß eigenpersönlicher Prägung. 76 + 77 +=== Besonderer Fall Datenbank === 78 + 79 +Werden Forschungsdaten in einer Datenbank gesammelt, kann dies einen eigenen Urheberschutz begründen und sollte daher von Projektseite mit bedacht werden (§4 UrhG). Datenbanken unterliegen nach deutschem Recht einem [[spezifischen Schutz>>url:https://forschungsdaten.info/praxis-kompakt/glossar/#c269900]], der den Erstellern der Datenbank das alleinige Recht zu ihrer Verbreitung und Vervielfältigung gewährt (§ 87b UrhG). 80 + 69 69 Ausführliche Informationen unter [[https:~~/~~/forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/>>https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/]] 70 70 71 71