Änderungen von Dokument FDM-Richtlinie der Ostfalia HaW
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Zusammenfassung
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Details
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... ... @@ -32,7 +32,7 @@ 32 32 33 33 Alle forschenden Ostfalia-Angehörigen sind verpflichtet, die in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit entstehenden Forschungsdaten gemäß den im jeweiligen Fachgebiet etablierten Regelungen bzw. Standards sicher zu speichern, angemessen aufzubereiten und zu dokumentieren sowie langfristig aufzubewahren, sofern keine rechtlichen Vorschriften eine Löschung von Datenelementen erfordern. Eine derartige Löschung von Datenelementen ist grundsätzlich dann vorzunehmen, wenn von Probanden personenbezogene Daten aufbewahrt werden und die für die Erhebung und Speicherung der Daten erforderliche Einwilligungserklärung widerrufen wird. Falls einer geforderten Löschung nicht nachgekommen werden soll, ist ein Votum der Ethikkommission einzuholen und die betroffene Person ist zu benachrichtigen. 34 34 35 -Die Ostfalia fordert ihre forschenden Angehörigen auf, sich an den Kodex „[[Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis>> wtt:Forschungsdatenmanaghttps://www.dfg.de/resource/blob/173732/4166759430af8dc2256f0fa54e009f03/kodex-gwp-data.pdfement.FDM-Richtlinie der Ostfalia Hochschule.Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.WebHome]]“[[~[1~]>>path:#_ftn1]]zu halten und Forschungsdaten in fachspezifischen Repositorien oder in vorhandenen institutionellen Infrastrukturen der Hochschule sicher zu speichern. Um sie der Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen, sind die Forschungsdaten nach den im jeweiligen Fachgebiet etablierten Regeln bzw. Stand aufzubereiten und zu publizieren, sofern rechtliche und ethische Rahmenbedingungen dem nicht entgegenstehen. Soweit rechtliche Rahmenbedingungen dies zulassen, sollen Forschungsdaten der Öffentlichkeit unter expliziter Nennung einer freien Nutzungslizenz (z. B. Creative Commons Public Domain oder Creative Commons Attribution) Open Access zugänglich gemacht werden.35 +Die Ostfalia fordert ihre forschenden Angehörigen auf, sich an den Kodex „[[Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis>> https://www.dfg.de/resource/blob/173732/4166759430af8dc2256f0fa54e009f03/kodex-gwp-data.pdf]]“zu halten und Forschungsdaten in fachspezifischen Repositorien oder in vorhandenen institutionellen Infrastrukturen der Hochschule sicher zu speichern. Um sie der Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen, sind die Forschungsdaten nach den im jeweiligen Fachgebiet etablierten Regeln bzw. Stand aufzubereiten und zu publizieren, sofern rechtliche und ethische Rahmenbedingungen dem nicht entgegenstehen. Soweit rechtliche Rahmenbedingungen dies zulassen, sollen Forschungsdaten der Öffentlichkeit unter expliziter Nennung einer freien Nutzungslizenz (z. B. Creative Commons Public Domain oder Creative Commons Attribution) Open Access zugänglich gemacht werden. 36 36 37 37 Forschungsdaten mit Personenbezug auf Probanden dürfen nur mit deren informierter und ausdrücklicher Genehmigung Dritten in Kopie mit der Möglichkeit zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Unter diese Einschränkung fällt auch das Abspeichern in Repositorien, sofern Dritte hierauf Zugriff haben. 38 38