Änderungen von Dokument FDM-Richtlinie der Ostfalia HaW
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Zusammenfassung
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... ... @@ -4,7 +4,7 @@ 4 4 ((( 5 5 = Richtlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel = 6 6 7 - =Auf der Grundlage von § 37 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der jeweils gültigen Fassung hat das Präsidium der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (im Folgenden: Ostfalia) am 12.12.2024 die folgende Richtlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel beschlossen.=7 +Auf der Grundlage von § 37 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der jeweils gültigen Fassung hat das Präsidium der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (im Folgenden: Ostfalia) am 12.12.2024 die folgende Richtlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel beschlossen. 8 8 ))) 9 9 ))) 10 10