Änderungen von Dokument FDM-Richtlinie der Ostfalia HaW

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
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5 5  = Richtlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel =
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7 -= Auf der Grundlage von § 37 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der jeweils gültigen Fassung hat das Präsidium der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (im Folgenden: Ostfalia) am 12.12.2024 die folgende Richtlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel beschlossen. =
7 +Auf der Grundlage von § 37 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der jeweils gültigen Fassung hat das Präsidium der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (im Folgenden: Ostfalia) am 12.12.2024 die folgende Richtlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel beschlossen.
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