Änderungen von Dokument FDM-Richtlinie der Ostfalia HaW

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
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5 -= Richtlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel =
5 += (% style="font-size:48px" %)Richtlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel(%%) =
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7 7  Auf der Grundlage von § 37 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der jeweils gültigen Fassung hat das Präsidium der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (im Folgenden: Ostfalia) am 12.12.2024 die folgende Richtlinie für Forschungsdatenmanagement (FDM) an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel beschlossen.
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17 17  Die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Ostfalia) bekennt sich zur Bedeutung von Forschungsdaten im wissenschaftlichen Erkenntnisprozess. Sie betrachtet die Sicherung und das Management von Forschungsdaten als essenziell für erfolgreiche und nachhaltige Forschung und wissenschaftliche Integrität. Der planvolle und verantwortliche Umgang mit Forschungsdaten ist unerlässlich und muss deshalb gefördert und gefordert werden, damit die Hochschule, ihre Angehörigen und die Öffentlichkeit davon profitieren können.
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19 -Die vorliegende Richtlinie nimmt Bezug auf die „[[Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen>>attach:Grundsaetze_zum_Umgang_mit_Forschungsdaten.pdf]], die „[[Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten>>https://www.dfg.de/resource/blob/172112/4ea861510ea369157afb499e96fb359a/leitlinien-forschungsdaten-data.pdf]]“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Kodex „[[Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis>>https://zenodo.org/records/6472827]]“. Sie berücksichtigt die [[FAIR-Prinzipien>>https://www.nature.com/articles/sdata201618]] zur Auffindbarkeit (Findable), Zugänglichkeit (Accessible), Interoperabilität (Inter­operable) und Nachnutzbarkeit (Reusable) von Forschungsdaten sowie die FAIR-Prinzipien für Forschungssoftware ([[FAIR4RS-Prinzipien>>https://doi.org/10.15497/RDA00068]]).
19 +Die vorliegende Richtlinie nimmt Bezug auf die „[[Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten“ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen>>attach:Grundsaetze_zum_Umgang_mit_Forschungsdaten.pdf]], die „[[Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten>>https://www.dfg.de/resource/blob/172112/4ea861510ea369157afb499e96fb359a/leitlinien-forschungsdaten-data.pdf]]“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Kodex „[[Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis>>https://zenodo.org/records/14281892]]“. Sie berücksichtigt die [[FAIR-Prinzipien>>https://www.nature.com/articles/sdata201618]] zur Auffindbarkeit (Findable), Zugänglichkeit (Accessible), Interoperabilität (Inter­operable) und Nachnutzbarkeit (Reusable) von Forschungsdaten sowie die FAIR-Prinzipien für Forschungssoftware ([[FAIR4RS-Prinzipien>>https://doi.org/10.15497/RDA00068]]).
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21 21  == Definition von Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement ==
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65 +{{info}}
66 +[[PDF-Version_Verkündigungsblatt_RiLi_FDM>>attach:02-2025_RiLi_Forschungsdatenmanagement.pdf]]
67 +{{/info}}
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