Änderungen von Dokument FDM-Richtlinie der Ostfalia HaW

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
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20 20  
21 21  Die vorliegende Richtlinie nimmt Bezug auf die „Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten“[[~[1~]>>path:#_ftn1]] der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen, die „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“[[~[2~]>>path:#_ftn2]] der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Kodex „Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“[[~[3~]>>path:#_ftn3]]. Sie berücksichtigt die FAIR-Prinzipien[[~[4~]>>path:#_ftn4]] zur Auffindbarkeit (Findable), Zugänglichkeit (Accessible), Interoperabilität (Inter­operable) und Nachnutzbarkeit (Reusable) von Forschungsdaten sowie die FAIR-Prinzipien für Forschungssoftware (FAIR4RS-Prinzipien)[[~[5~]>>path:#_ftn5]].
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23 -**Definition von Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement:**
23 +== Definition von Forschungsdaten und Forschungsdatenmanagement ==
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25 25  Forschungsdaten sind alle relevanten Daten, die im Verlauf des wissenschaftlichen Arbeitsprozesses entstehen oder verarbeitet werden. Die Vielfalt solcher Daten entspricht der Vielfalt unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen. Sie können beispielsweise fortlaufende Mess-, Erhebungs-, Labor- und Beobachtungsdaten, prozessproduzierte Daten, Texte, audiovisuelle Informationen, Objekte aus Sammlungen oder Proben, Software, Quellcode und Simulationen sein. Forschungsdaten umfassen dabei unter anderem Rohdaten, aggregierte Daten, Metadaten und Beschreibungen der Datenstrukturen.
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27 -Das Forschungsdatenmanagement (FDM) umfasst alle mit der Veröffentlichung von Forschungsdaten und Forschungsergebnissen verbundenen Aktivitäten: deren Planung, Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Aufbewahrung. Es
27 +Das Forschungsdatenmanagement (FDM) umfasst alle mit der Veröffentlichung von Forschungsdaten und Forschungsergebnissen verbundenen Aktivitäten: deren Planung, Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Aufbewahrung. Es sichert den Zugang, die Nachnutzung, Reproduzierbarkeit und Qualitätssicherung aller Forschungsdaten, die wissenschaftlichen Ergebnissen zugrunde liegen.
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29 += Geltungsbereich =
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31 +Diese Richtlinie für das Forschungsdatenmanagement richtet sich an alle Mitglieder und Angehörige der Ostfalia, die in Forschung und Lehre tätig sind und die im Folgenden forschende Ostfalia-Angehörige genannt werden.
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30 30  ----
31 31  
32 32  [[~[1~]>>path:#_ftnref1]] Dokument wird als Anlage zur Richtlinie der Ostfalia hinterlegt