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20 = Beschreibung des Prozessablaufs =
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22 Behinderungen und chronische Erkrankungen können zu Benachteiligungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen führen. Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) haben Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist der Ausgleich von Einschränkungen durch die Modifikation der Studien- und Prüfungsleistungen.
23 Die Einrichtung eines Nachteilsausgleichs ist eine Einzelfallentscheidung, bei der die Art, Form, sowie der zeitliche Rahmen und unter bestimmten Voraussetzungen der Inhalt von Studien- und Prüfungsleistungen im Ermessen des Prüfungsausschusses der jeweiligen Fakultät liegt. Hierbei werden die Wechselwirkungen zwischen der individuellen Beeinträchtigung und den relevanten Studien- und Prüfungsbedingungen bedacht und die organisatorischen Probleme der Praktikabilität berücksichtigt. Generelle Maßnahmenempfehlungen sind deshalb nicht möglich.(% style="color: rgb(8,35,63);" %)
24 Mit der nachstehenden Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sollen daher lediglich unverbindliche Hinweise auf einige Nachteilsausgleichende Maßnahmen gegeben werden:
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26 * Verlängerung der Bearbeitungszeit
27 * Einrichtung von Pausen
28 * Vereinbarung individueller Prüfungstermine
29 * Gesonderte Prüfungsräume, ggf. mit bedarfsgerechter Ausstattung
30 * Ausgleichs- und Ersatzleistungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten)
31 * Änderung der Prüfungsarten
32 * Zulassung bzw. Bereitstellung technischer Hilfsmittel, Gebärdendolmetscher/in und persönlicher Assistenzen
33 * (% style="color: rgb(8,35,63);" %)'Privilegierung' bei teilnehmerbeschränkten Blockveranstaltungen
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61 = Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner =
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63 |(((
64 **Dipl.-Biol. Anka Tobias**
65 Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
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67 (((
68 [[Zentrale Studienberatung (ZSB)>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/index.html||shape="rect"]]
69 Campus Wolfenbüttel, Am Exer 45
70 Raum 105
71 Telefon +49 (0)5331 939 15220
72 E-Mail [[a.tobias@ostfalia.de>>path:mailto:a.tobias@ostfalia.de||shape="rect"]]
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86 = Zugehörige Dokumente =
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88 Hier finde ich alle Formulare, die zu dem Thema gehören (nur wenn sie nicht schon im Prozessablauf verlinkt sind).
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