Nachteilsausgleich aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Beschreibung des Prozessablaufs
Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) aben Hochschule dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studiem nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.
Nachteilsausgleichende Maßnahmen können sein:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit
- Unterbrechung von zeitabhängigen Prüfungsleistungen durch die individuelle Einrichtung von Pausen
- Vereinbarung individueller Prüfungstermine
- Gesonderte Prüfungsräume, ggf. mit bedarfsgerechter Ausstattung
- Ausgleichs- und Ersatzleistungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten)
- Änderung der Prüfungsarten
- Zulassung und ggf. Bereitstellung von (technischen) Hilfsmitteln und persönlichen Assistenzleistungen, adaptierte Prüfungsunterlagen, gesonderte Prüfungsräume
- 'Privilegierung' bei teilnehmerbeschränkten Blockveranstaltungen
Visualisierung des Prozessablaufs
Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Biol. Anka Tobias Zentrale Studienberatung (ZSB) |
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Zugehörige Dokumente
Hier finde ich alle Formulare, die zu dem Thema gehören (nur wenn sie nicht schon im Prozessablauf verlinkt sind).
