Nachteilsausgleich aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Version 72.1 von id289195 am 2017/05/18 10:17

Beschreibung des Prozessablaufs

Nach § 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) aben Hochschule dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in ihrem Studiem nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.

 

Nachteilsausgleichende Maßnahmen können sein:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit
- Unterbrechung von zeitabhängigen Prüfungsleistungen durch die individuelle Einrichtung von Pausen
- Vereinbarung individueller Prüfungstermine
- Gesonderte Prüfungsräume, ggf. mit bedarfsgerechter Ausstattung
- Ausgleichs- und Ersatzleistungen (insbes. zum Ausgleich von Fehlzeiten)
- Änderung der Prüfungsarten
- Zulassung und ggf. Bereitstellung von (technischen) Hilfsmitteln und persönlichen Assistenzleistungen, adaptierte Prüfungsunterlagen, gesonderte Prüfungsräume
- 'Privilegierung' bei teilnehmerbeschränkten Blockveranstaltungen

 


 

Visualisierung des Prozessablaufs

 


 

Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Biol. Anka Tobias
Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Zentrale Studienberatung (ZSB)
Campus Wolfenbüttel, Am Exer 45
Raum 105
Telefon +49 (0)5331 939 15220
Mail a.tobias@ostfalia.de

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Zugehörige Dokumente

Hier finde ich alle Formulare, die zu dem Thema gehören (nur wenn sie nicht schon im Prozessablauf verlinkt sind).