Für ein befristetes Brückensemester Bewerben
Version 36.1 von id842726 am 2018/02/15 14:59
Beschreibung des Prozesses
Ein Brückensemester kann immer dann genutzt werden, wenn einer/m Studierenden Kompetenzen oder Leistungen für einen Folgestudiengang fehlen. Das heißt, wenn bspw.nach einem sechsemestrigen Bachelorabschluss mit 180 ECTS ein Masterstudiengang angeschlossen werden soll, der als Zulassung einen siebensemestrigen Bachelorstudiengang mit 210 ECTS verlangt. Die noch fehlenden 30 ECTS können dann über Brückensemester erworben werden.
Visualisierung des Prozessablaufs
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Zugehörige Dokumente