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7 = Beschreibung des Prozesses =
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9 Der Bologna-Prozess und die Vorgaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) erfordern auch die Anerkennung und Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen.
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11 Der damit verbundene Arbeitsaufwand für die Fakultäten, der wegen der Beweislastumkehr neben der Prüfung auch eine Begründungspflicht bei der Ablehnung von Anerkennungsanträgen beinhaltet, soll durch die Anwendung eines standardisierten Prozesses erleichtert werden. Ein Leitfaden des Präsidiums hierzu gibt den Verantwortlichen in den Fakultäten sowie den antragstellenden Studierenden eine Orientierung für das Anerkennungsverfahren von Kompetenzen, die im formalen, non-formalen und informellen Bereich erworben wurden.
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15 = Visualisierung des Prozessablaufs =
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21 = Ihre Ansprechpersonen =
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24 Die/der für den jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsausschuss. Kontaktdaten finden Sie auf den __[[Webseiten der jeweiligen Fakultät>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/ostfalia/fakultaeten/||shape="rect"]]__.
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27 = Zugehörige Dokumente =
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30 * [[Portfolio für formal und non-formal erworbene Kompetenzen>>attach:Portfolio_formal_non-formal_Kompetenzen_Auszug aus_24-2017_Deckblatt_Leitfaden_Anrechnung.doc.pdf]]