Studentenwerksbeitrag zurückerstatten (ZOIS)

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Beschreibung des Prozesses

Das Studentenwerk OstNiedersachsen kann Studierende gemäß § 2 Abs. 1 seiner Beitragssatzung für ein Semester von der Beitragspflicht befreien. Der Antrag wird ausschließlich direkt vom Studentenwerk bearbeitet (nicht von der Hochschule). Der Antrag muss für ein Sommersemester bis zum 31.05. und für ein Wintersemester bis zum 30.11. gestellt werden. 



Visualisierung des Prozessablaufs

Rückerstatten des Studentenwerksbeitrags.png



Ihre Ansprechpersonen

Studentenwerk OstNiedersachsen

Frau Doreen Dreier
Katharinenstr. 1
38106 Braunschweig
Tel.: +49 (0) 531 391 4808
E-Mail: d.dreier@stw-on.de
Internet: Studentenwerk OstNiedersachsen

Immatrikulationsbüro (I-Büro)

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Career Service - Beratung (CS-B)

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