Studentenwerksbeitrag zurückerstatten

Version 51.1 von id454004 am 2019/09/03 10:06
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Inhalt




Beschreibung des Prozesses

Das Studentenwerk OstNiedersachsen kann Studierende gemäß § 2 Abs. 1 seiner Beitragssatzung für ein Semester von der Beitragspflicht befreien. Der Antrag wird ausschließlich direkt vom Studentenwerk bearbeitet (nicht von der Hochschule). Eine Erstattung kann nur erfolgen, wenn während des gesamten Semesters nachweislich keine Leistungen des Studentenwerks OstNiedersachsen in Anspruch genommen werden können. Der Beitrag kann NICHT für zurückliegende Semester erstattet werden.



Visualisierung des Prozessablaufs



Ihre Ansprechpartnerin/Ihr Ansprechpartner

Studentenwerk OstNiedersachsen

Frau Hannelore Scheunemann
38106 Braunschweig
Tel.: +49 (0) 531 391 4807
Fax: +49 (0) 531 391 4848
E-Mail: h.scheunemann@stw-on.de
Internet: Studentenwerk OstNiedersachsen

Immatrikulationsbüro (I-Büro)

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Career Service - Beratung (CS-B)

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