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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
... ... @@ -12,21 +12,18 @@
12 12  
13 13  (% style="letter-spacing:0.0px" %)__Mögliche Gründe für ein Erstattung sind:__
14 14  
15 -
15 +* freiwilliges Auslands-Praktikum
16 +* vorgeschriebenes Auslandssemester
17 +* Bachelor- oder Masterarbeit
16 16  * bereits genehmigtes Urlaubssemester
17 -* Doppelimmatrikulation, neben der Ostfalia an der
18 18  * Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
19 -* im Studium vorgeschriebener Auslandsaufenthalt
20 -* Exmatrikulation (1 Monat nach Vorlesungsbeginn) bzw. Immatrikulation zurückgezogen
21 -* freiwilliger Aufenthalt zu Studienzwecken über mehr als 90 zusammenhängende Tage während des Semesters (ab 01.03. bzw. 01.09.) außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschland-Ticket
22 -** freiwilliges Praktikum im Ausland
23 -** Erstellung der Abschlussarbeit im Ausland
24 -** Freiwilliger Auslandsaufenthalt zu studierenden Zwecken
20 +* Doppelimmatrikulation
21 +* Erstellung der Abschlussarbeit im Ausland
25 25  
26 -
27 27  (% style="letter-spacing:0.0px" %)__Folgende Fristen sind einzuhalten:__
28 28  
29 -Die Einreichungsfrist für die Rückerstattungsanträge endet immer einen Monat nach Vorlesungsbeginn! Das Datum des Vorlesungsbeginns finden Sie im __[[(% style="color:#2980b9" %)Semesterzeitplan>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/ostfalia/semestertermine/]](%%)__.
25 +**30. April:** Letzte Abwicklung von Rückerstattungsanträgen für dasselbe Sommersemester
26 +**31. Oktober:** Letzte Abwicklung von Rückerstattungsanträgen für dasselbe Wintersemester
30 30  
31 31  
32 32  Den Antrag richten Sie mit allen im Prozessablauf für Sie zutreffenden Unterlagen direkt an die AStA-Geschäftsstelle. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Antrag zum Ende des Prüfungszeitraums stellen.