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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Inhalt
... ... @@ -12,18 +12,21 @@
12 12  
13 13  (% style="letter-spacing:0.0px" %)__Mögliche Gründe für ein Erstattung sind:__
14 14  
15 -* freiwilliges Auslands-Praktikum
16 -* vorgeschriebenes Auslandssemester
17 -* Bachelor- oder Masterarbeit
15 +
18 18  * bereits genehmigtes Urlaubssemester
17 +* Doppelimmatrikulation, neben der Ostfalia an der
19 19  * Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
20 -* Doppelimmatrikulation
21 -* Erstellung der Abschlussarbeit im Ausland
19 +* im Studium vorgeschriebener Auslandsaufenthalt
20 +* Exmatrikulation (1 Monat nach Vorlesungsbeginn) bzw. Immatrikulation zurückgezogen
21 +* freiwilliger Aufenthalt zu Studienzwecken über mehr als 90 zusammenhängende Tage während des Semesters (ab 01.03. bzw. 01.09.) außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschland-Ticket
22 +** freiwilliges Praktikum im Ausland
23 +** Erstellung der Abschlussarbeit im Ausland
24 +** Freiwilliger Auslandsaufenthalt zu studierenden Zwecken
22 22  
26 +
23 23  (% style="letter-spacing:0.0px" %)__Folgende Fristen sind einzuhalten:__
24 24  
25 -**30. April:** Letzte Abwicklung von Rückerstattungsanträgen für dasselbe Sommersemester
26 -**31. Oktober:** Letzte Abwicklung von Rückerstattungsanträgen für dasselbe Wintersemester
29 +Die Einreichungsfrist für die Rückerstattungsanträge endet immer einen Monat nach Vorlesungsbeginn! Das Datum des Vorlesungsbeginns finden Sie im __[[(% style="color:#2980b9" %)Semesterzeitplan>>url:https://www.ostfalia.de/cms/de/ostfalia/semestertermine/]](%%)__.
27 27  
28 28  
29 29  Den Antrag richten Sie mit allen im Prozessablauf für Sie zutreffenden Unterlagen direkt an die AStA-Geschäftsstelle. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Antrag zum Ende des Prüfungszeitraums stellen.