Raum buchen (ZOIS)
Beschreibung des Prozesses
Die Räume und Einrichtungen der Hochschule können außerhalb der Lehrveranstaltungen Dritten zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, jedoch nicht für private Veranstaltungen. Die Entscheidung, ob Räume und Einrichtungen Dritten zur Nutzung überlassen werden, liegt im Ermessen der Hochschule. Ein Rechtsanspruch auf Nutzungsüberlassungen besteht nicht. Die Hochschule behält sich vor, die Überlassung von einer Sicherheitsleistung oder dem Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.
Visualisierung des Prozessablaufs
Ihre Ansprechperson
Raumüberlassung SZ
Postanschrift: | Besucheradresse: |
Raumüberlassung SUD
Daniel Strunk Dezernat 4 Tel.: +49 (0)5826 988 19350 |
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Postanschrift: | Besucheradresse: |
Raumüberlassung WF und WOB
Madeleine Keskin Dezernat 4 | |
Postanschrift: | Besucheradresse: Raum: V001 |
Zugehörige Dokumente
Anträge und Überlassungsbedingungen