740-11_Verbesserungsversuch (OFIS-K)

Version 58.2 von Thorsten Koppenhagen am 2024/05/30 14:46
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Visualisierung des Prozessablaufs

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Beschreibung des Prozesses

  1. Studierende: Nach dem Bestehen einer Prüfung, besteht das Vorhaben, einen Verbesserungsversuch anzutreten.
  2. Studierende: Je nach geltender Prüfungsordnung, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten: 

    Information
    Studieren nach der PO 2014
    • Der Verbesserungsversuch muss im nächsten Semester angemeldet werden. 
    • Begrenzte Anzahl an Verbesserungsversuchen: 
      • 4x im Bachelor
      • 2x im Master
    Information
    Studieren nach der PO 2020
    • Der Wiederholungszeitraum ist frei wählbar.
    • Begrenzte Anzahl an Verbesserungsversuchen:
      • 3x im Bachelor
      • 2x im Master
    • Die zu verbessernde Prüfung muss darüber hinaus im ersten Versuch bestanden worden sein. Andernfalls kann ein Verbesserungsversuch nicht erfolgen.
  3. Studierende: Die Anmeldung des Verbesserungsversuchens erfolgt wie gewohnt im Prüfungsportal. Wie bei allen Prüfungen auch, muss die Anmeldung im festgelegten Anmeldezeitraum erfolgen. 
  4. Studierende: Teilnahme an der Prüfung.
  5. Dozent*in: Korrektur der Prüfung und Eintragen der Noten.

    Information
    Info
    • Die im Verbesserungsversuch erzielte Note wird nur übernommen, wenn sie besser ist, als die vorher erzielte Note. 
    • Wurde ein Verbesserungsversuch wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht angetreten, kann der Versuch auf Antrag erhalten bleiben.

     


Ihre Ansprechpartner*innen

 

Prüfungssekretariat Salzgitter

 

 

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Britta Hötzel

+49 (0) 5341 875 51010
b.hoetzel@ostfalia.de

 

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Jana Kiehne

+49 (0) 5341 875 51020
ja.kiehne@ostfalia.de
 

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Angela Lenz

+49 (0) 5341 875
51025

ang.lenz@ostfalia.de
 

Raum A.EG.15a
E-Mail: 
 pruefungssekretariat-k@ostfalia.de

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Internet: Prüfungssekretariat

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– Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
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38229 Salzgitter

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Freitag

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* in der Vorlesungsfreien Zeit nur Montag bis Donnerstag bis 12:00 Uhr