740-11_Verbesserungsversuch (OFIS-K)

Version 56.6 von Thorsten Koppenhagen am 2024/05/30 13:39
Warnung: Aus Sicherheitsgründen wird das Dokument in einem eingeschränkten Modus angezeigt, da es sich nicht um die aktuelle Version handelt. Dadurch kann es zu Abweichungen und Fehlern kommen.

Visualisierung des Prozessablaufs

Das Makro [velocity] konnte nicht ausgeführt werden. Grund: [Cannot invoke "com.xpn.xwiki.doc.XWikiDocument.getAttachment(String)" because "rdoc" is null]. Klicke auf diese Nachricht, um Details zu erfahren.


 

Beschreibung des Prozesses

  1. Studierende: Nach dem Bestehen einer Prüfung, besteht das Vorhaben, einen Verbesserungsversuch anzutreten.
  2. Studierende: Je nach geltender Prüfungsordnung, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten: 

    Information
    Studieren nach der PO 2014
    • Der Verbesserungsversuch muss im nächsten Semester angemeldet werden. 
    • Begrenzte Anzahl an Verbesserungsversuchen: 
      • 4x im Bachelor
      • 2x im Master
    Information
    Studieren nach der PO 2020
    • Der Wiederholungszeitraum ist frei wählbar.
    • Begrenzte Anzahl an Verbesserungsversuchen:
      • 3x im Bachelor
      • 2x im Master
    • Die zu verbessernde Prüfung muss darüber hinaus im ersten Versuch bestanden worden sein. Andernfalls kann ein Verbesserungsversuch nicht erfolgen.
  3. Studierende: Die Anmeldung des Verbesserungsversuchens erfolgt wie gewohnt im Prüfungsportal. Wie bei allen Prüfungen auch, muss die Anmeldung im festgelegten Anmeldezeitraum erfolgen. 
  4. Studierende: Teilnahme an der Prüfung.
  5. Dozent*in: Korrektur der Prüfung und Eintragen der Noten.

    Information
    Info
    • Die im Verbesserungsversuch erzielte Note wird nur übernommen, wenn sie besser ist, als die vorher erzielte Note. 
    • Wurde ein Verbesserungsversuch wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht angetreten, kann der Versuch auf Antrag erhalten bleiben.

     


Ihre Ansprechpartner*innen